Lebenslagen von A bis Z
Aufenthaltszwecke
Die im Aufenthaltsgesetz festgelegten Aufenthaltszwecke sind:
Ausbildung
Erwerbstätigkeit (für selbstständig Tätige und nicht selbstständig Beschäftigte)
völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
familiäre Gründe
Hinzu kommen noch besondere Aufenthaltsrechte, beispielsweise das Recht auf Wiederkehr und Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche.
Hinweis: In Ausnahmefällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen im Gesetz nicht genannten Aufenthaltszweck erteilt werden.
Untergeordnete Lebenslagen
Übergeordnete Lebenslagen
Verwandte Verfahren
- Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung verlängern
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit beantragen
- Forschungseinrichtung - Anerkennung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (weitere Familienangehörige) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Deutschen) - Aufenthaltserlaubnis beantragen