Zur Hauptnavigation springen [Alt]+[0] Zum Seiteninhalt springen [Alt]+[1]

Wonach suchen Sie?

Lebenslagen von A bis Z

Kündigung wegen höherer Gewalt

Wenn die Durchführung einer Reise aufgrund höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, können sowohl der Veranstalter als auch Sie als reisende Person den Vertrag kündigen.

Höhere Gewalt ist zum Beispiel gegeben bei

  • Kriegen,

  • instabilen politischen Verhältnissen,

  • Naturkatastrophen oder

  • Epidemien.

Hinweis: Der Umstand der höheren Gewalt darf bei Vertragsabschluss nicht absehbar gewesen sein.

Bei einer Kündigung infolge höherer Gewalt steht dem Veranstalter statt einer Vergütung nur ein Entschädigungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen zu. Diesen müssen Sie auch dann bezahlen, wenn Sie von den Leistungen keinen Nutzen mehr haben.

Die Kosten für Ihre Rückbeförderung übernimmt der Veranstalter, dabei entstehende Mehrkosten zahlen Sie und der Reiseveranstalter jeweils zur Hälfte.

Sonstige Mehrkosten tragen Sie selbst.

Übergeordnete Lebenslagen

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

Lesen Sie mehr