Lebenslagen von A bis Z
Heimarbeit
Wenn Sie Personen in Heimarbeit beschäftigen, müssen Sie die Schutzvorschriften des Heimarbeitsgesetzes (HAG) beachten. Das HAG schützt:
Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
Hausgewerbetreibende
Zwischenmeisterinnen und Zwischenmeister
Gleichgestellte
Die Schutzvorschriften sind zwingend und können weder durch Vertrag ausgeschlossen werden noch können einzelne in Heimarbeit Beschäftigte nachträglich darauf verzichten.
Als Gewerbetreibender müssen Sie insbesondere
die erstmalige Vergabe von Heimarbeit anzeigen und
eine Heimarbeiterliste führen.