Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg

Bis zum 28. Februar müssen die Aufnahmeanträge für die nächste Auswahlrunde vorliegen Über die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ können innovationsstarke Unternehmen im Ländlichen Raum (nach dem Landesentwicklungsplan) eine Förderung erhalten, um neue Produkte oder Dienstleistungen voranzutreiben. Gemeinden mit solchen Unternehmen können sich noch bis zum 28. Februar 2021 (Ausschlussfrist !) für die aktuelle sechzehnte Auswahlrunde bewerben.