Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg:
Bis zum 31. August müssen die Aufnahmeanträge für die nächste Auswahlrunde vorliegen
Über die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ können innovationsstarke Unternehmen im Ländlichen Raum (nach dem Landesentwicklungsplan) eine Förderung erhalten, um neue Produkte oder Dienstleistungen voranzutreiben. Gemeinden mit solchen Unternehmen können sich noch bis zum 31. August 2020 (Ausschlussfrist !) für die aktuelle fünfzehnte Auswahlrunde bewerben.