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Das Neuste

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Energiebericht 2017

Im Energiebericht über das Jahr 2017 wird der Verbrauch von Strom, Heizöl und Wasser in allen städtischen Gebäuden und Anlagen aufgeführt. Obwohl in allen drei Bereichen insgesamt Einsparungen beim Verbrauch erzielt werden konnten, sind die Gesamtkosten aufgrund höhere Preise um 2,58 % auf 167.930 € gestiegen

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Wichtige Informationen zur Jahresendabrechnung Wasser/Abwasser 2018

Die Stadt stellt ihr Finanzwesen zum 01.01.2019 auf das 'Neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen' kurz NKHR um. Diese Umstellung bedingt u.a., dass die diesjährige Jahresendabrechnung der Wasser- und Abwassergebühren noch im Kalenderjahr 2018 abgeschlossen sein muss.

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Stadt Schömberg schließt Gaskonzessionsvertrag mit den Technischen Werken Oberes Schlichemtal ab

Schömberg bekommt Erdgas. Um für diesen wichtigen Energieträger die nötige Infrastruktur zu schaffen, hatten die drei regionalen Energieversorger Albstadtwerke, Energieversorgung Rottweil (ENRW) sowie das Überlandwerk Eppler im April die „Technischen Werke Oberes Schlichemtal“ (TWOS) gegründet. Nach erfolgter Ausschreibung wurde nun ein Konzessionsvertrag für Erdgas mit einer Laufzeit von 20 Jahren zwischen Stadt und TWOS abgeschlossen.

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Öffentliche Bekanntmachung - 7. Änderung des Bebauungsplanes „Stausee-Palmbühl“

Der Gemeinderat hat am 27.06.2018 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch den Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Bebauungsplanes mit den örtlichen Bauvorschriften „Stausee-Palmbühl“ in Schömberg gefasst und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch beschlossen.

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Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellung des Bebauungsplanes „Vor Aspen, 3. Änderung"

Der Gemeinderat hat am 18.07.2018 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Vor Aspen“ mit örtlichen Bauvorschriften gefasst. Gleichzeitig wurde der Entwurf der 3. Änderung gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

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