Neues Bundesmeldegesetz tritt am 01.11.2015 in Kraft

An- und Abmeldungen können auf dem Rathaus oder der Ortschaftsverwaltung vorgenommen werden
Wer umzieht, hat ab 1. November 2015 zwei Wochen Zeit (bisher eine), sich beim Meldeamt an- oder umzumelden. Eine Abmeldung ist nur notwendig, wenn man eine Nebenwohnung aufgibt oder ins Ausland zieht.
In jedem Fall muss eine Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter vorgelegt werden.
Wiedereinführung der Wohnungsgeberbestätigung
Eine der größten Änderungen ist die Wiedereinführung der sogenannten Wohnungsgeberbescheinigung. Sie muss vom Vermieter unterschrieben und bei der Anmeldung im Bürgerbüro bzw. Abmeldung ins Ausland vorgelegt werden.
Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus.
Die Wohnungsgeberbescheinigung muss folgende Angaben enthalten:
Name und Anschrift des Wohnungsgebers,
Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum,
die Anschrift der Wohnung,
Namen und Vornamen der meldepflichtigen Personen.
Die Wiedereinführung der Wohnungsgeberbescheinigung dient dazu, Scheinanmeldungen zu verhindern.
Die Wohnungsgeberbestätigung kann beim Bürgerbüro in Schömberg und der Ortschaftsverwaltung Schörzingen abgeholt werden.
Oder Sie können hier die Wohnungsgeberbestätigung herunterladen.