Inkrafttreten der Katzenschutzverordnung zum 1.9.2025

Am 1. September 2025 wird im gesamten Stadtgebiet Schömberg und im Ortsteil Schörzingen die vom Gemeinderat am 05.02.2025 beschlossene Katzenschutzverordnung in Kraft treten. Die Verordnung dient dem Schutz freilebender Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden, die auf eine hohe Anzahl dieser Katzen innerhalb des Gebietes der Stadt Schömberg zurückzuführen sind.
Die Katzenschutzverordnung bedeutet aber auch Verpflichtungen für private Katzenbesitzer, deren Tiere Freigang haben.
Sind Sie im Besitz einer Katze (weiblich oder männlich)
welcher unkontrollierter freier Auslauf gewährt wird?
welche nicht kastriert und gechipt oder tätowiert und registriert ist?
welche nicht jünger als 5 Monate alt ist?
Durch die Katzenschutzverordnung werden Sie verpflichtet, folgende Handlungen durchzuführen:
Eine Kastration des Tieres durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin muss durchgeführt werden.
Eine deutliche und dauerhafte Kennzeichnung durch eine Ohrtätowierung oder einen Mikrochip muss an der Katze erkennbar sein.
Ihre Katze muss registriert werden.
Dabei werden die Daten des Mikrochips oder der Ohrtätowierung sowie Name und Anschrift des Halters/der Halterin in eines der beiden untenstehenden kostenlosen Haustierregister eingetragen:
Registrierung bei Tasso e. V. unter https://www.tasso.net/
ODER
Registrierung bei FINDEFIX unter https://www.findefix.com/
Die Katzenschutzverordnung mit den genauen Erläuterungen sowie den Folgen bei Nichteinhaltung der Verordnung finden Sie hier: Link zur Katzenschutzverordnung
Wichtige Info:
Hauskatzen (Katzen ohne unkontrollierten freien Auslauf) sind von der Katzenschutzverordnung nicht betroffen.