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Rathaus

Meldung von Abruch- und Neubauvorhaben 2018/2019

Abbruch und Neubau

Wenn Ihr Gebäude 60 Jahre oder älter ist, abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden soll, fördert Sie die Stadt mit einem pauschalen Zuschuss von bis zu 20.000 € aus dem kommunalen Wohnbauförderprogramm.

Die Stadt selbst hat nun die Möglichkeit, dafür eine Förderung aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zu beantragen. Zur Antragstellung sind konkrete Gebäude zu benennen, die in den Jahren 2018/2019 abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden sollen.


Wenn Sie in den Jahren 2018/2019 einen Abbruch und anschließenden Neubau planen und vorhaben, einen Förderantrag an die Stadt zu stellen, melden Sie sich bitte bis zum 09. Oktober 2017 beim Bauverwaltungsamt, Frau Neumann, Alte Hauptstr. 7, 72355 Schömberg, Telefon 07427/9402-17 oder E-Mail sabine.neumann@stadt-schoemberg.de.

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

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