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Terminbuchung für Kreisimpfzentrum möglich

Im Auftrag des Landes Baden-Württemberg betreibt der Zollernalbkreis in der ehemaligen Zollernalb Kaserne in Meßstetten (Geißbühlstraße 51, 72469 Meßstetten) ein Kreisimpfzentrum. Dieses geht zum 22. Januar 2021 an den Start. Das Gebäude ist barrierefrei zugänglich.

Eine Impfung im Impfzentrum erfolgt nur mit Termin und nur für berechtigte Personen. Geimpft werden aktuell Personen der ersten Gruppe (z.B. über 80-jährige, Bewohner von Pflegeheimen, Beschäftigte im Gesundheitswesen, die einem besonders hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind). Man muss sich aktiv um einen Termin kümmern, wenn man zur genannten Zielgruppe gehört. Die Festlegung der zu priorisierenden Gruppen hat der Bund in der Corona-Impfverordnung getroffen. Zusätzlich besuchen Mobile Impfteams (MIT) stationäre Einrichtungen. Hausbesuche werden von den MIT nicht durchgeführt.

Termine können wie folgt vereinbart werden:
-        telefonisch über die zentrale Telefonnummer 116 117 oder
-        über die zentrale Anmeldeplattform www.impfterminservice.de
Voraussetzung hierfür ist eine E-Mail-Adresse und die Möglichkeit, eine SMS zu empfangen.

Alle verfügbaren Impftermine sind derzeit ausgebucht. Weitere Termine werden mit der neuen Impfstofflieferung voraussichtlich in 14 Tagen erwartet. Sobald neue Termine gebucht werden können, wird das Landratsamt hierüber informieren.

Berechtigte müssen je einen Termin für die Erst- und Zweitimpfung buchen (zwei separate Buchungsschritte). Der zweite Termin ist deshalb zwingend notwendig, da die Impfung nur dann die im Zulassungsverfahren nachgewiesene Schutzwirkung entfalten kann, wenn nach 21 Tagen eine zweite Impfdosis verabreicht wird.

Infolge der großen Nachfrage ist die zentrale Hotline zum Teil überlastet. Hinzu kommt, dass aufgrund des derzeitigen Impfstoffmangels aktuell nur begrenzt Termine zur Verfügung stehen. Die verfügbaren Termine sind abhängig von der Impfstoffmenge. Diese wird durch die Bundes- und Landesregierung den einzelnen Impfzentren zugeteilt.

Eine Anmeldung beim Landratsamt bzw. Gesundheitsamt ist nicht möglich. Personen ohne Anmeldung müssen im Impfzentrum abgewiesen werden. Die Möglichkeit sich impfen zu lassen, besteht grundsätzlich landesweit in allen Impfzentren. Insbesondere Bürger des Zollernalbkreises können sich auch an das Zentralen Impfzentrum in Tübingen wenden.

Alle Informationen zusammengefasst zum Kreisimpfzentrum finden sich unter: www.zollernalbkreis.de/kiz

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