Ämter und Behörden von A bis Z
Amtsgericht Balingen
Die Amtsgerichte entscheiden in Zivil- und Strafsachen als Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Zivilsachen sind privatrechtliche Streitigkeiten, bei denen sich die Parteien als Privatpersonen (Bürger, Unternehmer oder auch staatliche Träger als Teilnehmer des Privatrechtsverkehrs) gegenüberstehen.
Die Amtsgerichte sind in Zivilsachen vor allem zuständig für erstinstanzliche Streitigkeiten mit einem Streitwert bis zu EUR 5000.
Unabhängig vom Streitwert haben Amtsgerichte unter anderem zu entscheiden in Mietstreitigkeiten, soweit es um Wohnraum geht, und - als Familiengerichte - in Kindschafts-undFamiliensachen.
In Strafsachen sind die Amtsgerichte für alle Straftaten zuständig, für die nicht in erster Instanz bereits das Land- oder (ausnahmsweise) das Oberlandesgericht zuständig ist und bei denen keine höhere Strafe als eine Freiheitsstrafe bis zu vier Jahren zu erwarten ist. Ein Strafrichter ist zuständig, wenn eine höhere Strafe als eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren nicht zu erwarten ist. Ansonsten entscheiden die Amtsgerichte als Schöffengericht, das mit einem Strafrichter als Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Schöffen besetzt ist.
Die Amtsgerichte
entscheiden auch über Zwangsvollstreckungs-, Zwangsversteigerungs- und Insolvenzverfahren,
entscheiden auch über verschiedene Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wie beispielsweise Betreuungsverfahren, und
führen Register wie Handels- und Vereinsregister.
Die Zuständigkeiten der Amtsgerichte sind zum Teil, wie in Familien- und Insolvenzsachen, Nachlass- und Grundbuchsachen bestimmten Amtsgerichten für mehrere Amtsgerichtsbezirke übertragen. Für Mahnverfahren aus dem ganzen Land ist ausschließlich das Amtsgericht Stuttgart zuständig. Für Handels- und Vereinsregistersachen sind im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart das Amtsgericht Stuttgart und das Amtsgericht Ulm zuständig.
Mit der Neuordnung des Grundbuchwesens in Baden-Württemberg wurden sämtliche Grundbuchämter zentralisiert. Eine Grundbuchamtssuche finden Sie auf der Homepage der Bundesnotarkammer www.notar.de unter dem Register "Grundbuchamtssuche".
Die papierhaften Grundakten und Grundbücher werden beim Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg in Kornwestheim gelagert.
Gegen Entscheidungen der Amtsgerichte können Sie in der Regel ein Rechtsmittel beim Landgericht einlegen. In Familien- und Kindschaftssachen ist das Oberlandesgericht die zweite Instanz.
Da das Grundgesetz die Unabhängigkeit der Rechtsprechung garantiert, unterliegen die Richter keiner Rechts- oder Fachaufsicht. Entscheidungen der Amtsgerichte können daher nur im Rahmen der von den Gesetzen vorgesehenen Rechtsmittel vom Landgericht, Oberlandesgericht oder vom Bundesgerichtshof auf ihre Richtigkeit überprüft werden.
Betreute Dienstleistungen u. a.
- Zeugenanwalt - Beiordnung erhalten
- Unterbringung psychisch kranker Menschen anordnen
- Umgangsrecht - Regelung des Umgangs mit dem Kind beantragen
- Trennungsunterhalt beantragen
- Strafantrag stellen
- Sorgerecht - Übertragung und Entzug beantragen
- Schuldnerverzeichnis - Einsicht nehmen
- Scheidung beantragen
- Schadensausgleich im Strafverfahren beantragen
- Rechtliche Betreuung - Bestellung beantragen
- Unterhalt für volljährige Kinder - vor Gericht beantragen
- Urteil anfordern
- Widerspruch gegen einen Mahnbescheid einlegen
- Vormund bestellen
- Vermittlungsverfahren zur Auseinandersetzung bei Erbengemeinschaften beantragen
- Vergütung als Berufsbetreuer oder Berufsvormund beantragen
- Verfahrens- oder Prozesskostenvorschuss des Ehegatten oder Lebenspartners beantragen
- Verfahren zur Annahme als Kind - Adoption von Minderjährigen beantragen
- Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie beantragen
- Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen
- Vaterschaft - Feststellung beantragen
- Rechtliche Betreuung - Aufwendungsersatz beantragen
- Psychosoziale Prozessbegleitung - Beiordnung beantragen
- Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe beantragen
- Erbschein einziehen
- Erbschein beantragen
- Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid einlegen
- Ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter (Schöffen) beim Strafgericht - berufen werden
- Betreuungsunterhalt für nicht verheiratete Mütter und Väter beantragen
- Bestellung der Pflegeeltern zum Pfleger oder Vormund beantragen
- Beratungshilfe in außergerichtlichen Verfahren beantragen
- Ausschlagung der Erbschaft erklären
- Aufwendungsersatz für einen Vormund beantragen
- Europäisches Verfahren für geringe Forderungen einleiten
- Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen - Anordnung beantragen
- Privatklage einreichen
- Partnerschaft, Trennung und Ehescheidung - Versorgungsausgleich durchführen
- Opferhilfe - Opferanwalt beauftragen
- Nebenklage einreichen
- Nachlasssicherung betreiben
- Lebenspartnerschaft - Aufhebung beantragen
- Kindesunterhalt beantragen (minderjährige Kinder)
- Kindesunterhalt - Festsetzung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen - Wohnungsüberlassung verlangen
- Adoption eines erwachsenen Menschen beantragen
Zugehörige Formulare
- Beratungshilfe in außergerichtlichen Verfahren - Vergütungsantrag
- Prozesskostenhilfe - Hinweisblatt
- Anregung auf Anordnung einer vorläufigen rechtlichen Betreuung und ärztliches Attest zur Vorlage beim Betreuungsgericht - für Ärzte und Ärztinnen
- Einwendungen gegen den Antrag auf Festsetzung von Unterhalt
- Antrag auf Festsetzung von Kindesunterhalt - vereinfachtes Verfahren
- Beratungshilfe in außergerichtlichen Verfahren - Antrag und Ausfüllhinweise
- Prozesskostenhilfe - Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
- Rechtsprechungsdatenbank der Gerichte und Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg
- Antrag auf psychosoziale Prozessbegleitung (WORD)
Adressen & Ansprechpartner
Amtsgericht Balingen
Ebertstr. 20
72336 Balingen
Postanschrift
Postfach: 100151
72301 Balingen
poststelle@agbalingen.justiz.bwl.de
ag-balingen@egvp.de-mail.de