Ämter und Behörden von A bis Z
Oberlandesgericht Stuttgart
Oberstes Landesgericht in der Ordentlichen Gerichtsbarkeit für Württemberg
Die Oberlandesgerichte sind auf Landesebene die höchsten Gerichte der
ordentlichen Gerichtsbarkeit, also in Zivil- und Strafsachen.
Zivilsachen sind privatrechtliche Streitigkeiten, bei denen sich die Parteien als
Privatpersonen (Bürger, Unternehmer oder auch staatliche Träger als Teilnehmer
des Privatrechtsverkehrs) gegenüberstehen.
In Baden-Württemberg gibt es ein Oberlandesgericht in Karlsruhe und eines in
Stuttgart. Die Bezirke der Oberlandesgerichte sind untergliedert in
Landgerichtsbezirke und diese wiederum in Amtsgerichtsbezirke. Die Oberlandesgerichte
entscheiden in erster Linie über Rechtsmittel gegen Entscheidungen der unteren
Instanzen aus ihrem Bezirk.
Die Zuständigkeitsbereiche der Oberlandesgerichte sind in verschiedene Senate
gegliedert:
Die Zivilsenate entscheiden hauptsächlich über Berufungen und
Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Landgerichte.
Die Familiensenate sind zuständig für Rechtsmittel gegen
Entscheidungen der Amtsgerichte in Familien- und Kindschaftssachen.
Die Strafsenate entscheiden insbesondere über Revisionen gegen Urteile
der Amtsgerichte und gegen Rechtsmittelentscheidungen der Landgerichte sowie über
Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte und über Haftprüfungen.
Die Bußgeldsenate entscheiden über Rechtsbeschwerden gegen
Entscheidungen der Amtsgerichte in Bußgeldsachen.
Eine besondere erstinstanzliche Zuständigkeit in Staatsschutzsachen,
beispielsweise bei Landesverrat oder Straftaten mit terroristischem Hintergrund, ist bei
einem Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart für das ganze Land
konzentriert.
Da das Grundgesetz die Unabhängigkeit der Rechtsprechung garantiert,
unterliegen die Richter keiner Rechts- oder Fachaufsicht. Entscheidungen
der Oberlandesgerichte können daher nur im Rahmen der von den Gesetzen vorgesehenen
Rechtsmittel vom Bundesgerichtshof auf ihre Richtigkeit überprüft
werden.
Neben den Aufgaben der Rechtsprechung sind den Oberlandesgerichten auch Aufgaben
der Justizverwaltung übertragen, wie ein Teil der Personalverwaltung. Die
Verwaltungsabteilungen nehmen dadurch in der Justizverwaltung die Stellung einer
Mittelbehörde ein. Die Präsidenten der Oberlandesgerichte sind in
Baden-Württemberg zudem zuständig für die Anerkennung ausländischer
Entscheidungen in Ehesachen, beispielsweise bei einer Scheidung.
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Olgastraße 2
70182 Stuttgart
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Posfach: 103653
70031 Stuttgart
- Tel.: 0711/212-0
- Fax: 0711/212-3024
Das Oberlandesgericht ist von Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet (ggf. bis Sitzungsende).
Wir haben gleitende Arbeitszeit:
Kontaktzeiten - bitte auch bei Anrufen beachten - :
Mo. - Do.: 9.00 - 15.30 Uhr, Fr.: 9.00 - 12.00 Uhr.