Dienstleistungen von A bis Z
Abmeldung / Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Voraussetzungen
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug
wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
wenn Sie es verschrotten lassen.
Zuständigkeit
örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde
Ablauf
Den Antrag können Sie entweder persönlich beziehungsweise Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde oder online über das i-Kfz-Portal stellen. Das i-Kfz-Portal können Sie dann nutzen, wenn die letzte Anmeldung Ihres Fahrzeugs nicht länger als 01.01.2015 zurückliegt, damit der notwendige Sicherheitscode auf dem Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) bereits vorhanden ist. Für die Onlineabmeldung ist keine Identifitzierung der Halterin oder des Halters erforderlich.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug online abmelden möchten, folgen Sie bitte diesen Schritten:
1. i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen (den Link dazu finden Sie oben im Bereich "Onlineantrag").
2. Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben.
3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
4. Verdeckung der Stempelplaketten auf dem Kfz-Kennzeichen abziehen (Achtung: Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen ungültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen).
5. Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben.
6. Gegebenenfalls Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht wird.
7. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
8. Online-Bezahlung der Gebühr: Sie werden direkt zum Zahlungsdienstleister weitergeleitet. Die Auswahl der Zahlungsart variiert je nach Zulassungsbehörde. In der Regel können Sie mit Kreditkarte oder Paypal bezahlen.
9. Eingaben und Antragstellung bestätigen.
10. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
11. Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufbar.
12. Die Zulassungsbehörde versendet ein Informationsschreiben über die Außerbetriebsetzung per Post an die im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeicherte Adresse der Halterin oder des Halters.
Wird einer der Schritte nicht positiv abgeschlossen, können Sie sich an die zuständige Zulassungsbehörde wenden.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein),
gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
Kennzeichenschilder
bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
Verwertungsnachweis oder
Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Kosten
Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs über das i-Kfz-Portal
Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in zuständiger Zulassungsbehörde
Sonstiges
Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II bewahren Sie bitte für eine eventuelle spätere Wiederzulassung oder den Verkauf des Fahrzeugs auf. Im abgemeldeten Zustand darf Ihr Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen oder Plätzen abgestellt werden.
Rechtsgrundlage
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV):
§ 16 Absatz 1 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
§ 17 Verwertungsnachweis
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Vertiefende Informationen
Suche der zuständigen Zulassungsstelle der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) nach Postleitzahlen und Suchbegriffen (Servicesuche Bund)
Informationen zur Internetbasierten Fahrzeugzulassung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Freigabevermerk
11.02.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Formulare & Online-Dienste
Zulassungsstelle Albstadt
Unter dem Malesfelsen 23
72458 Albstadt-Ebingen
Tel. 07431/8000-1524
Fax 07431/8000-1283
zula.albstadt@zollernalbkreis.de
Informationen & Öffnungszeiten
Zulassungsstelle Balingen
Richard-Strauß-Straße 5
72336 Balingen
Tel. 07433/92-1525
Fax 07433/92-1650
zula.balingen@zollernalbkreis.de
Informationen & Öffnungszeiten
Zulassungsstelle Hechingen
Heiligkreuzstraße 10
72379 Hechingen
Tel. 07471/9309-1526
Fax 07471/9309-1291
zula.hechingen@zollernalbkreis.de
Informationen & Öffnungszeiten