Dienstleistungen von A bis Z
Ausstellung eines Leichenpasses beantragen
Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.
Voraussetzungen
Es müssen alle für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen.
Zuständigkeit
Zuständige Stelle ist die Gemeinde, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.
Ablauf
Sie müssen den mehrsprachigen Leichenpass in der Regel persönlich bei der Gemeinde beantragen. Aber auch das mit dem Transport betraute Bestattungsunternehmen kann in Ihrem Auftrag den Leichenpass beantragen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Sterbeurkunde
Todesbescheinigung
Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist (solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesbeamten trägt)
Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters
(bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder der Leiche eines Unbekannten)
Kosten
Die Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich.
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Friedhofs- und Leichenwesen (BestattG BW)
§ 34 Zulässigkeit der Erdbestattung
§ 44 Leichenpass
- § 28 Bestattungsverordnung (BestattVO) (Leichenpass)
Bezugsort
Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der der Sterbefall eingetreten ist.
Freigabevermerk
13.05.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg
Zugehörige Lebenslagen
- Checkliste zur Bestattung
- Überführung aus dem Ausland
- Überführung innerhalb Deutschlands
- Überführung ins Ausland
- Überführung
- Sterbefall
Kontakt
Frau Ute Marienfeld
Vorzimmer Bürgermeister, Standesamt
Gebäude: Rathaus
Raum Interimsrathaus Alte Hauptstraße 6
Tel. 07427 9402-11
Fax 07427 9402-24
ute.marienfeld@stadt-schoemberg.de
Stadt Schömberg
Alte Hauptstr. 7
72355 Schömberg
Postanschrift
Alte Hauptstr. 7
72355 Schömberg
Tel. 0742794020
Fax 07427940224
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