Dienstleistungen von A bis Z
Bauvorbescheid beantragen
Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?
Beantragen Sie einen Bauvorbescheid.
Diese Möglichkeit haben Sie
vor Erwerb eines Grundstücks,
bei genehmigungspflichtigen oder
bei verfahrensfreien Bauvorhaben.
Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung.
Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen.
Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen.
Voraussetzungen
Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten.
Zuständigkeit
die untere Baurechtsbehörde
Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Ablauf
Den Bauvorbescheid müssen Sie bei der zuständigen Baurechtsbehörde beantragen. Dort erhalten Sie auch unter Umständen die notwendigen Formulare. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde können Sie das Formular auch im Internet herunterladen.
Fristen
Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.
Erforderliche Unterlagen
alle Bauvorlagen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen. Beispiele sind:
ausgefülltes Antragsformular
weitere Bauvorlagen:
Lageplan
Baubeschreibung
Bauentwurfsskizze(n)
Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Bauvorlagen verlangen.
Kosten
Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Sonstiges
Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.
Rechtsgrundlage
§ 57 Bauvorbescheid
§ 50 Abs. 5 Bauvorbescheid für verfahrensfreie Vorhaben
Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO)
§ 15 Bauvorlagen für den Bauvorbescheid
Freigabevermerk
27.02.2025 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Formulare & Online-Dienste
Zugehörige Lebenslagen
- Genehmigungspflichtige Bauvorhaben
- Vom Bauantrag bis zum Richtfest
- Bauen und Modernisieren
- Bebaubarkeit des Grundstücks
- Nutzung des Grundstücks
- Grundstück
Kontakt
Frau Sabine Neumann
Bauverwaltungs- und Ordnungsamtsleiterin
Gebäude: Rathaus
Raum Interimsrathaus Alte Hauptstraße 6
Tel. 07427 9402-17
Fax 07427 9402-24
sabine.neumann@stadt-schoemberg.de
Bauen und Naturschutz
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Tel. 07433 921302
Fax 07433 921319
bauamt@zollernalbkreis.de
Informationen & Öffnungszeiten
Stadt Schömberg
Alte Hauptstr. 7
72355 Schömberg
Postanschrift
Alte Hauptstr. 7
72355 Schömberg
Tel. 0742794020
Fax 07427940224
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