Dienstleistungen von A bis Z
Befähigungsschein für die Durchführung von Begasungen mit Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln beantragen oder verlängern
Für jede Begasung hat der Arbeitgeber eine verantwortliche Person zu bestellen. Diese Person muss Inhaber eines Befähigungsscheins sein (Befähigungsscheininhaber). Der Befähigungsschein kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Mit diesem Antrag ist außerdem die Verlängerung eines bereits vorhandenen Befähigungsscheins möglich.
Voraussetzungen
Für die Erteilung eines Befähigungsscheines müssen sie:
mindestens 18 Jahre alt sein
über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation verfügen
die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen
physisch und psychisch geeignet sein
eine mit der Tätigkeit verbundene spezifische Sachkunde und ausreichende Erfahrung für Begasungen nachweisen
die für die sichere Ausübung der Tätigkeit erforderlichen Sprachkenntnisse besitzen
Zuständigkeit
Das für den Sitz des Unternehmens örtlich zuständige Regierungspräsidium.
Ablauf
Nachdem Sie den Befähigungsschein für die Durchführung von Begasungen beantragt haben, prüft die zuständige Behörde Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.
Sie erhalten einen Anerkennungsbescheid. Im Rahmen des Antrags wird das Geburtsdatum der sachkundigen Person abgefragt.
Die sachkundige Person muss mindestens 18 Jahre alt sein.
Sie können den Antrag frühestens einen Monat vorher einreichen.
Fristen
Vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen. Eine Verlängerung ist rechtzeitig vor dem Ablauf der Geltungsdauer zu beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung des Befähigungsscheins werden die folgenden Unterlagen benötigt:
Angaben zur antragstellenden und sachkundigen Person (falls abweichend),
Nachweis über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation,
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart OB
Zeugnis eines Arztes nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) (nicht älter als ein Jahr) aus dem hervorgeht, dass keine gesundheitlichen Bedenken zur Ausübung der entsprechenden Begasungstätigkeit vorliegen,
Nachweis über eine mit der Tätigkeit verbundene spezifische Sachkunde (durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgang; Sachkundenachweis für die Begasung),
gegebenenfalls Nachweis der Sprachkenntnisse,
Angaben zu den Begasungsverfahren und -mitteln.
Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer betrieblichen Erste-Hilfe-Ausbildung
Kosten
Von 350,00 EUR bis 1.500 EUR für die Erteilung
Von 100,00 EUR bis 1000 EUR für die Verlängerung
Sonstiges
Der Befähigungsschein wird für höchstens sechs Jahre erteilt. Die Geltungsdauer kann um jeweils sechs Jahre verlängert werden, wenn nachgewiesen wird, dass
die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind und
der Befähigungsscheininhaber vor Ablauf der Geltungsdauer einen Fortbildungslehrgang absolviert hat.
Der Befähigungsschein kann widerrufen werden, wenn die erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.
Rechtsgrundlage
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV):
§ 15d Absatz 4 Besondere Anforderungen bei Begasungen
Nummer 4.5 Befähigungsschein
Freigabevermerk
19.05.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg
Elektronische Antragstellung
Referat 54.1 - 54.4 - Industrie und Gewerbe
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Postanschrift
Postfach: 26 66
72016 Tübingen
Informationen & Öffnungszeiten
Abteilung 5, Umwelt
Bissierstraße 7
79114 Freiburg i. Br.
Tel. 0761 208 0
Fax 0761 208 394200
abteilung5@rpf.bwl.de
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