Zur Hauptnavigation springen [Alt]+[0] Zum Seiteninhalt springen [Alt]+[1]

Wonach suchen Sie?

Dienstleistungen von A bis Z

Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen

Wer als verantwortliche Person im Auftrag einer Erlaubnisinhaberin oder eines Erlaubnisinhabers mit erlaubnisbedürftigen, explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, benötigt einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit diesen explosionsgefährlichen Stoffen.

Verantwortliche Personen sind zum Beispiel:

  • Aufsichtspersonen, besonders Leiterinnen und Leiter entsprechender Betriebsabteilungen

  • Sprengberechtigte

  • Betriebsmeisterin oder Betriebsmeister

  • fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung

  • Lagerverwalterin oder Lagerverwalter

  • Personen, die explosionsgefährliche Stoffe transportieren, diese im Rahmen des Transports anderen Personen aushändigen oder diese vom Transporteuer in Empfang nehmen

Inhaberinnen oder Inhaber eines Befähigungsscheines für den Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen können nur natürliche Personen sein.

Voraussetzungen

  • persönliche Zuverlässigkeit

  • Fachkunde für die jeweils ausgeübte Tätigkeit

  • persönliche Eignung

  • Mindestalter: 21 Jahre

  • deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates

Zuständigkeit

Die zuständigen Stellen nach Sprengstoffrecht sind in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Informieren Sie sich über den Internetauftritt des jeweiligen Bundeslandes.

Kommen Sie aus Deutschland oder einem Mitgliedsland der Europäischen Union und möchten in Baden-Württemberg eine Tätigkeit nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie aufnehmen oder üben Sie hier bereits eine Dienstleistung aus, können Sie sich auch an den einheitlichen Ansprechpartner wenden. Der einheitliche Ansprechpartner lotst Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Verwaltungsverfahren.

Weitere Informationen zum Einheitlichen Ansprechpartner finden Sie in diesem Internetportal unter:

Einheitlicher Ansprechpartner/Einheitliche Stelle

Ablauf

Den Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen müssen Sie beantragen. Je nach Angebot der zuständigen Stelle kann Ihnen ein Formular oder ein Online-Prozess zur Verfügug gestellt werden. Gegebenenfalls müssen Sie auch persönlich bei der zuständigen Behörde vorstellig werden.

Fristen

Ein Befähigungsschein wird in der Regel auf fünf Jahre befristet. Zur Verlängerung müssen Sie rechtzeitig einen entsprechenden Antrag stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllte Antragsformulare

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • Nachweis der Fachkunde

  • für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:

    • bei Wohnsitz in Deutschland: Führungszeugnis

    • bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen

Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.

Kosten

  • Es gelten die von Ihrer Kommune oder dem Landratsamt in der Gebührensatzung zum Sprengstoffrecht festgelegten Gebührensätze

  • Für das Regierungspräsidium Freiburg gilt Nummer 7.1.10.1 der Gebührenordnung des Umweltministeriums Baden-Württemberg: EUR 70,00 - EUR 130,00

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Sprengstoffgesetz (SprengG):

  • § 20 Befähigungsschein

Verordnung des Umweltministeriums über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden in seinem Geschäftsbereich (Gebührenverordnung UM - GebVO UM)

Bearbeitungsdauer

Diese können Sie bei der für Sie zuständigen Behörde erfragen.

Freigabevermerk

30.01.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg

Zugehörige Lebenslagen

Waffenrecht
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Tel. 07433/92-01
Fax 07433/92-1666

Informationen & Öffnungszeiten

Landesbergdirektion, Abteilung 9
Albertstraße 5
79104 Freiburg i. Br.
Tel. 0761 208 0
Fax 0761 208 394200

Informationen & Öffnungszeiten

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

Lesen Sie mehr