Dienstleistungen von A bis Z
Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
Wer als verantwortliche Person im Auftrag einer Erlaubnisinhaberin oder eines Erlaubnisinhabers mit erlaubnisbedürftigen, explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, benötigt einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit diesen explosionsgefährlichen Stoffen.
Verantwortliche Personen sind zum Beispiel:
Aufsichtspersonen, besonders Leiterinnen und Leiter entsprechender Betriebsabteilungen
Sprengberechtigte
Betriebsmeisterin oder Betriebsmeister
fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung
Lagerverwalterin oder Lagerverwalter
Personen, die explosionsgefährliche Stoffe transportieren, diese im Rahmen des Transports anderen Personen aushändigen oder diese vom Transporteuer in Empfang nehmen
Inhaberinnen oder Inhaber eines Befähigungsscheines für den Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen können nur natürliche Personen sein.
Voraussetzungen
persönliche Zuverlässigkeit
Fachkunde für die jeweils ausgeübte Tätigkeit
persönliche Eignung
Mindestalter: 21 Jahre
deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates
Zuständigkeit
für Tätigkeiten über Tage: die Kreispolizeibehörde
Kreispolizeibehörde ist, je nach Ihrem Wohnort:in Großen Kreisstädten: die Stadtverwaltung
ansonsten das Landratsamt
nur für Tätigkeiten unter Tage, zum Beispiel im Tunnel- oder Bergbau: das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) am Regierungspräsidium Freiburg
Die zuständigen Stellen nach Sprengstoffrecht sind in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Informieren Sie sich über den Internetauftritt des jeweiligen Bundeslandes.
Kommen Sie aus Deutschland oder einem Mitgliedsland der Europäischen Union und möchten in Baden-Württemberg eine Tätigkeit nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie aufnehmen oder üben Sie hier bereits eine Dienstleistung aus, können Sie sich auch an den einheitlichen Ansprechpartner wenden. Der einheitliche Ansprechpartner lotst Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Verwaltungsverfahren.
Weitere Informationen zum Einheitlichen Ansprechpartner finden Sie in diesem Internetportal unter:
Einheitlicher Ansprechpartner/Einheitliche Stelle
Ablauf
Den Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen müssen Sie beantragen. Je nach Angebot der zuständigen Stelle kann Ihnen ein Formular oder ein Online-Prozess zur Verfügug gestellt werden. Gegebenenfalls müssen Sie auch persönlich bei der zuständigen Behörde vorstellig werden.
Fristen
Ein Befähigungsschein wird in der Regel auf fünf Jahre befristet. Zur Verlängerung müssen Sie rechtzeitig einen entsprechenden Antrag stellen.
Erforderliche Unterlagen
ausgefüllte Antragsformulare
gültiger Personalausweis oder Reisepass
Nachweis der Fachkunde
für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
bei Wohnsitz in Deutschland: Führungszeugnis
bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.
Kosten
Es gelten die von Ihrer Kommune oder dem Landratsamt in der Gebührensatzung zum Sprengstoffrecht festgelegten Gebührensätze
Für das Regierungspräsidium Freiburg gilt Nummer 7.1.10.1 der Gebührenordnung des Umweltministeriums Baden-Württemberg: EUR 70,00 - EUR 130,00
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
§ 20 Befähigungsschein
Bearbeitungsdauer
Diese können Sie bei der für Sie zuständigen Behörde erfragen.
Freigabevermerk
30.01.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg
Zugehörige Lebenslagen
- Erlaubnispflichtige Gewerbe
- Gewerbe
- Explosionsgefährliche Stoffe
- Waffen und explosionsgefährliche Stoffe
- Sicherheit und Gefahrenabwehr
Waffenrecht
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Tel. 07433/92-01
Fax 07433/92-1666
waffenrecht@zollernalbkreis.de
Informationen & Öffnungszeiten
Landesbergdirektion, Abteilung 9
Albertstraße 5
79104 Freiburg i. Br.
Tel. 0761 208 0
Fax 0761 208 394200
abteilung9@rpf.bwl.de
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