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Berufsregister für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Änderung beantragen

Als Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer sind Sie verpflichtet, der Kammer Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Die Wirtschaftsprüferkammer ändert Eintragungen im Berufsregister für Wirtschaftsprüfer beziehungsweise Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften auf Grund einer schriftlichen Meldung zum Berufsregister oder von Amts wegen. Die eintragungspflichtigen Tatsachen ergeben sich aus § 38 WiPrO.

Voraussetzungen

keine

Zuständigkeit

Wirtschaftsprüferkammer
Körperschaft öffentlichen Rechts

Ablauf

Sie müssen die Mitteilung in schriftlicher oder elektronischer Form machen. Schriftliche Dokumente in elektronischer Form müssen den Namen des Mitglieds enthalten und mit einer qualifizierten Signatur versehen sein.

Nachdem die Wirtschaftsprüferkammer die Änderungsmitteilung erhalten hat, nimmt sie die entsprechende Änderung der Eintragung im Berufsregister vor.

Fristen

Sie müssen die Änderung zum Berufsregister unverzüglich mitteilen, also ohne schuldhaftes Zögern. Die Eintragung erfolgt auch bei verspäteter Änderungsmitteilung.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Wirtschaftsprüferordnung (WiPrO):

  • § 38 Eintragung

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert zirka 1 Woche.

Freigabevermerk

08.01.2025 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Wirtschaftsprüferkammer
Rauchstraße 26
10787 Berlin
Postanschrift
Postfach: 30 18 82
10746 Berlin
Tel. 030 / 726161-0
Fax 030 / 726161-212

Informationen & Öffnungszeiten

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

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