Dienstleistungen von A bis Z
Beschädigtes oder fehlendes Straßenschild melden
Melden Sie der Straßenbaubehörde beschädigte Straßenschilder. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte, umgeknickte oder fehlende Straßenschilder können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.
Voraussetzungen
Keine.
Zuständigkeit
Je nach Straßenklasse sind unterschiedliche Behörden für die Behebung von Straßenschäden verantwortlich:
auf Autobahnen: die Niederlassung Südwest der Autobahn GmbH des Bundes
auf Bundes-, Landes-, oder Kreisstraßen außerhalb der Ortschaften: das jeweilige Landratsamt beziehungsweise der Stadtkreis
auf Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrten hängt es von der Einwohnerzahl und der betroffenen Straße ab: Bei Bundesstraßen ist die Stadt ab einer Einwohnerzahl von 80.000 zuständig, bei Landes- und Kreisstraßen ist die Stadt ab einer Einwohnerzahl von 30.000 zuständig, sonst das Landratsamt.
auf allen anderen Straßen innerhalb der Ortschaften, z.B. in Wohn- und Gewerbegebieten, ist die Gemeindeverwaltung zuständig.
Ablauf
Je genauer Sie den Schaden und vor allem die genaue Örtlichkeit angeben, desto mehr helfen Sie den Zuständigen beim Beheben eines Schadens. Geben Sie deshalb bei der Schadensmeldung möglichst an:
Art der Beschädigung,
Bezeichnung der Straße wie z.B. A81, B10, Marktstraße,
den Straßenabschnitt (z.B. zwischen Ausfahrt A-Stadt und B-Dorf) mit Angabe der Fahrtrichtung und möglichst genauer Ortsangabe
Fristen
Meldung von Schäden an Verkehrsschildern: möglichst umgehend
selbst verursachte Schäden: sofortige Meldung bei der Polizei
Erforderliche Unterlagen
Unterlagen sind nur dann erforderlich, wenn Sie einen Schaden selbst verursacht haben sollten. Welche Unterlagen benötigt werden, ist dann im Einzelfall zu bestimmen.
Kosten
bei Meldung von Schäden: keine
bei Verursachung von Schäden: Haftung der verursachenden Person
Sonstiges
Keine.
Rechtsgrundlage
Straßengesetz für Baden-Württemberg (Straßengesetz - StrG)
Bearbeitungsdauer
Abhängig von der Art des Schadens
Bezugsort
Geben Sie den Ort ein, in dessen Nähe Sie die Beschädigung entdeckt haben.
Freigabevermerk
21.12.2022 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Zugehörige Lebenslagen
- Aufstellen von Verkehrsschildern
- Straßengesetze und Straßenverkehrsrecht
- Verkehrssicherheit und Straßennutzung
- Verkehr und Verkehrswege
Kontakt
Herr Markus Dreher
Stadtbaumeister
Gebäude: Rathaus
Raum Interimsrathaus Alte Hauptstraße 6
Tel. 07427 9402-20
Fax 07427 9402-24
markus.dreher@stadt-schoemberg.de
Frau Sabine Neumann
Bauverwaltungs- und Ordnungsamtsleiterin
Gebäude: Rathaus
Raum Interimsrathaus Alte Hauptstraße 6
Tel. 07427 9402-17
Fax 07427 9402-24
sabine.neumann@stadt-schoemberg.de
Die Autobahn GmbH des Bundes
Friedrichstraße 71
10117 Berlin
Informationen & Öffnungszeiten
Verkehrsamt
Richard-Strauß-Straße 5
72336 Balingen
Tel. 07433921431
Fax 07433921507
verkehrsamt@zollernalbkreis.de
Informationen & Öffnungszeiten