Dienstleistungen von A bis Z
Betrieb von Krankentransporten - Genehmigung beantragen
Sie möchten Krankentransporte betreiben oder Ihren schon genehmigten Krankentransportbetrieb ändern oder erweitern?
Dann müssen Sie vor Beginn des Betriebs beziehungsweise der Änderung oder Erweiterung Ihres bestehenden Betriebs eine Genehmigung einholen.
Genehmigungsumfang und -inhalt
Die Genehmigung gilt
für die antragstellende Person als Unternehmer
für den Krankentransport in einem bestimmten Betriebsbereich und
für das einzelne mit einem amtlichen Kennzeichen versehene Fahrzeug.
Achtung: Die Genehmigung erhalten Sie für höchstens vier Jahre.
Wenn Sie den Betrieb nach Ablauf der Genehmigungsdauer fortführen möchten, müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf eine neue Genehmigung beantragen.
Die Genehmigung enthält folgende Nebenbestimmungen:
Betriebs- und Beförderungspflicht
Festlegung der Betriebszeiten
Gewährleistung ordnungsgemäßer hygienischer Verhältnisse
Einhaltung der Vorschriften der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr
Abschluss einer Vereinbarung über die Finanzierung mit den Kostenträgern im Rettungsdienst (gesetzliche Krankenkassen)
Vermittlungsmonopol der Integrierten Leitstelle/ Rettungsleitstelle
Hinweis: Die Genehmigungsbehörde kann nach eigenem Ermessen weitere Nebenbestimmungen erlassen. Diese können
die Zusammenarbeit der Unternehmen untereinander und mit dem Bereichsausschuss für den Rettungsdienst regeln und
die Unternehmen zur Dokumentation der Beförderungsaufträge und deren Abwicklung verpflichten.
Ferner müssen Sie dafür sorgen, dass Ihre Vorhaltungen für den Krankentransport nachrichtlich in den Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich aufgenommen werden.
Voraussetzungen
Gewährleistung der Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebs.
Entscheidend sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmers oder der Unternehmerin. Die wirtschaftliche Grundlage für die Vorhaltung der Geschäftseinrichtung, der Fahrzeuge und des Personals muss ausreichend sein.Zuverlässigkeit der antragstellenden Personen.
Aufgrund der im Krankentransport betroffenen Rechtsgüter Leben und Gesundheit gelten für die Zuverlässigkeit strenge Regeln.Fachliche Eignung der antragstellenden Person.
Ihre fachliche Eignung müssen Sie durch eine Prüfung oder durch eine angemessene Tätigkeit in einem Straßenpersonenverkehrsunternehmen nachweisen. Außerdem muss die antragstellende Persondie Prüfung zum Rettungssanitäter abgelegt haben oder
eine dreijährige Tätigkeit in einem Rettungsdienstunternehmen unter aktiver Teilnahme am Rettungsdienst als Notfallsanitäter oder -sanitäterin, Rettungsassistent oder -assistentin beziehungsweise Rettungssanitäter oder -sanitäterin nachweisen.
Die eingesetzten Krankentransportwagen müssen besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als solche anerkannt sein.
Diese Fahrzeuge müssen Sie im Einsatz mit zwei geeigneten Personen besetzen, wobei immer mindestens eine Rettungssanitäterin oder ein Rettungssanitäter die Patientinnen und Patienten betreuen muss.
Zuständigkeit
wenn der Betriebsbereich in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung
wenn der Betriebsbereich in einem Landkreis liegt: das Landratsamt
Ablauf
Die Genehmigung sollten entweder die Unternehmerin und der Unternehmer oder eine zur Führung der Geschäfte bestellte Person persönlich beim zuständigen Stadt- oder Landkreis beantragen.
Je nach Angebot des Stadt- oder Landkreises stehen die Antragsformulare zum Download zur Verfügung. Zur Beantragung ist es zu empfehlen, den Antrag vorausgefüllt persönlich abzugeben, um gegebenenfalls offene Fragen beantworten zu können.
Dabei muss der Antrag folgende Angaben enthalten:
antragstellende Person
Betriebsbereich
Betriebs- und Vorhaltezeiten
Benennung des Krankentransportwagens mit dem amtlichen Kennzeichen beziehungsweise Auflistung der Krankentransportwagen mit den amtlichen Kennzeichen
Die Betriebsaufnahme müssen Sie unter Angabe des Betriebsbereichs sowie der einzelnen Fahrzeuge jeweils mit amtlichem Kennzeichen bei der zuständigen Stelle anzeigen.
Erforderliche Unterlagen
Reisepass oder Personalausweis der antragstellenden Person
Nachweise der Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebs:
Eigenkapitalnachweis beziehungsweise ein durch Steuerberaterinnen oder Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüferinnen oder Wirtschaftsprüfer oder ein Kreditunternehmen unterschriebenes Vermögensverzeichnis
Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
Bescheinigung in Steuersachen der Gemeinde
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft über den Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung
möglicherweise beglaubigte Abschrift der Eintragung ins Handels- oder Genossenschaftsregister beim Amtsgericht
möglicherweise Gesellschaftsvertrag mit Liste der Gesellschafterinnen und Gesellschafter
Nachweis der Zuverlässigkeit der antragstellenden Person:
aktuelles Führungszeugnis mit Belegart "0" (zur Vorlage bei einer Behörde)
möglicherweise Auszug aus dem Verkehrszentralregister
möglicherweise Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Nachweis der fachlichen Eignung der antragstellenden Person
Die geforderte fachliche Eignung kann bei im Rettungsdienstgesetz genannten Rettungsdienstorganisationen grundsätzlich als gegeben angesehen werden. Bei anderen Unternehmen ist eine Eignungsfeststellung nur erforderlich, wenn Sie zum ersten Mal eine Genehmigung beantragen:Nachweis einer dreijährigen, leitenden Tätigkeit in einem Unternehmen, das Straßenpersonenverkehr betreibt, oder
Nachweis der bestandenen Prüfung gemäß der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr
Nachweis der Prüfung als Rettungssanitäterin oder Rettungssanitäter oder
Nachweis einer mindestens dreijährigen aktiven Tätigkeit im Rettungsdienst als Notfallsanitäter oder -sanitäterin, Rettungsassistent oder -assistentin beziehungsweise Rettungssanitäter oder -sanitäterin
sonstige Nachweise:
Kopien der Fahrzeugscheine, aus denen hervorgeht, dass die Krankentransportwagen als solche anerkannt sind
Nachweise der Hauptuntersuchung der Krankentransportwagen
Nachweis über die ordnungsgemäße Besetzung der Krankentransportwagen mit zwei geeigneten Personen, wobei mindestens eine Rettungssanitäterin oder ein Rettungssanitäter die Patientinnen und Patienten betreuen muss (z.B. Dienstplan, Bescheinigung durch den Bereichsausschuss)
Nachweis ordnungsgemäßer hygienischer Verhältnisse (z.B. durch Vorlage eines in Abstimmung mit einer Hygienikerin oder einem Hygieniker erstellten Hygieneplans)
möglicherweise Vergütungsvereinbarung mit den Kostenträgern. Diese können Sie auch nachreichen.
Hinweis: In besonderen Fällen kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen verlangen.
Beispiele:
Punkte-Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
Übersetzungen
Kosten
Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Höhe der Gebühren.
Hinweis: Bei gesetzlichen Leistungsträgern im Rettungsdienst kann die zuständige Stelle die Gebühren verringern oder erlassen.
Rechtsgrundlage
- § 15 Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg (RDG) (Genehmigungspflicht)
- § 16 Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg (RDG) (Genehmigungsvoraussetzungen)
- Verordnung des Sozialministeriums über die fachliche Eignung von Krankentransportunternehmern
Bezugsort
Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder Stadt Ihres Betriebsbereichs an.
Freigabevermerk
Stand: 01.07.2021
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg
Zugehörige Lebenslagen
Landratsamt Zollernalbkreis
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Tel. 07433/92-01
Fax 07433/92-1666
post@zollernalbkreis.de
Informationen & Öffnungszeiten