Dienstleistungen von A bis Z
Bodenseeschifferpatent - Prüfung ablegen
Zum Führen eines auf dem Bodensee zugelassenen Fahrzeuges benötigen Sie in der Regel das Bodenseeschifferpatent, wenn
das Schiff oder Boot mit einem Motor betrieben wird und die Maschinenleistung über 4,4 Kilowatt liegt
das Segelboot mehr als 12 Quadratmeter Segelfläche hat
Das Bodenseeschifferpatent erhalten Sie, wenn Sie die theoretische und die praktische Prüfung mit Erfolg bestanden haben. Es gibt das Schifferpatent für folgende Kategorien:
Kategorie A: motorbetriebene Schiffe, soweit sie nicht unter die Kategorien B und C fallen
Kategorie B: Fahrgastschiffe
Kategorie C: Güterschiffe und schwimmende Geräte mit eigenem Antrieb
Kategorie D: Segelboote
Hinweis: Mit dem Patent der Kategorie B oder C haben Sie auch das Recht, Fahrzeuge der Kategorie A zu führen.
Tipp: Sie können unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend ein Ferien- oder Urlauberpatent erhalten. Es gilt für 30 Tage innerhalb eines Kalenderjahres.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für den Erwerb der Schifferpatente der Kategorien A und D sind:
für Kategorie D: Personen ab 14 Jahren
für Kategorie A: Personen ab 18 Jahren
geistige und körperliche Eignung zum Führen eines Schiffes
ausreichendes Hörvermögen
ausreichendes Sehvermögen
ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen
Ihr bisheriges Verhalten lässt erwarten, dass Sie als Schiffsführer oder Schiffsführerin die Vorschriften beachten und auf andere Rücksicht nehmen. Sie dürfen zum Beispiel nicht einschlägig vorbestraft sein.
Zuständigkeit
für die Erteilung des Bodenseeschifferpatents
das Landratsamt Bodenseekreis in Friedrichshafen und
das Landratsamt Konstanz
Ablauf
Sie können sich direkt beim zuständigen Landratsamt für die theoretische und praktische Prüfung anmelden.
Beim Landratsamt Bodenseekreis in Friedrichshafen können Sie sich mit einem Antragsformular oder online anmelden. Das Landratsamt Konstanz und das Landratsamt Lindau stellen im Internet ein Antragsformular zum Download bereit.
Hinweis: Sie müssen für das Patent keine Segelschule oder einen Jachtklub besuchen. Der Besuch wird aber empfohlen. Die Prüfungen finden meist wöchentlich in den Sommermonaten statt.
Für die praktische Prüfung können Sie sich in der Regel telefonisch beim Landratsamt anmelden und den Prüfungstermin und Prüfungsort vereinbaren.
Für die praktische Prüfung
müssen Sie ein zugelassenes, patentpflichtiges Boot der entsprechenden Antriebsart bereitstellen,
muss ein Patentinhaber oder eine Patentinhaberin als Schiffsführer mit an Bord sein und
muss das Boot für mindestens drei Personen zugelassen sein.
Hinweis: Wenn Sie beispielsweise einen "Sportbootführerschein Binnen" oder "Sportbootführerschein See" haben, können Sie möglicherweise von der praktischen Prüfung befreit werden. Die Befreiung hängt davon ab, ob Ihre Befähigungsnachweise anerkannt werden können.
Fristen
Alle Prüfungsteile aus Theorie und Praxis müssen Sie für das Patent innerhalb von zwölf Monaten ablegen.
Hinweis: In besonderen Fällen wie zum Beispiel Krankheit oder Schwangerschaft können Sie die Verlängerung der Frist schriftlich beantragen.
Erforderliche Unterlagen
ausgefüllter und unterzeichneter Antrag
amtsärztliches oder ärztliches Zeugnis (Hör- und Sehvermögen)
Passbild
gegebenenfalls Kopien von Befähigungsnachweisen
Kosten
Die Gebühren für die Patentprüfungen legt das zuständige Landratsamt selbständig fest.
Sonstiges
s.o.
Rechtsgrundlage
Vertiefende Informationen
Weitere Informationen zum Bodenseeschifferpatent finden Sie auf den Seiten der Landratsämter Konstanz, Bodenseekreis und Lindau.
Bearbeitungsdauer
hängt vom Einzelfall ab
Eine Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche.
Freigabevermerk
Stand: 10.10.2022
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg und das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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Zugehörige Lebenslagen
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