Dienstleistungen von A bis Z
Denkmalschutz - Zuschuss beantragen
Sie können vom Land Baden-Württemberg auf Antrag Zuschüsse für Maßnahmen erhalten, die der Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen dienen.
Zuschussfähig sind Ausgaben, die
bei Sicherungs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege entstehen,
zum Schutz und Pflege eines Denkmals erforderlich sind
die üblichen Ausgaben bei vergleichbaren, nicht geschützten Objekten übersteigen.
Zuschüsse können Sie erhalten:
als Eigentümerin und Eigentümer, Besitzerin und Besitzer oder sonstige zur Unterhaltung eines Kulturdenkmals verpflichtete Person
in bestimmten Fällen als Erwerberin oder Erwerber eines Grundstücks, auf dem sich ein besonders bedeutsames Bodendenkmal befindet.
Höhe:
Bei Zuschüssen an Privatpersonen die Hälfte der zuschussfähigen Ausgaben.
Hinweis: Sie haben keinen Rechtsanspruch auf den Zuschuss.
Voraussetzungen
Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn
die Maßnahme den denkmalpflegerischen Erfordernissen, vor allem den Zielen des Denkmalschutzgesetzes, entspricht,
die Maßnahme mit dem Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart abgestimmt ist,
alle notwendigen Genehmigungen oder Zustimmungen (z.B. Baugenehmigung, denkmalschutzrechtliche Genehmigung) vorliegen und
die zuwendungsfähigen Ausgaben
bei Gemeinden, Gemeindeverbänden, Zweckverbänden, Landkreisen und Kirchen als Eigentümer oder Besitzer 30.000 Euro und
bei sonstigen Personen 3.000 Euro übersteigen.
Zuständigkeit
Das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Ablauf
Sie müssen den Zuschuss schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Das dafür erforderliche Formular "Antrag auf Denkmalförderung" erhalten Sie dort.
Anschließend erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Anträge können Sie jederzeit - allerdings vor Beginn der geplanten Maßnahme - stellen.
Erforderliche Unterlagen
Baupläne
beschriftete Fotos
bau- oder denkmalschutzrechtliche Genehmigung
Maßnahme- und Leistungsbeschreibungen
Bauzeitenplan
gewerkebezogene Kostenberechnungen
Kosten- und Finanzierungsplan der Gesamtmaßnahme
Sonstiges
Eine Liste der förderfähigen Ausgaben ist in Anlage 1 der Verwaltungsvorschrift zur Denkmalförderung enthalten.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 04.02.2020 freigegeben.