Dienstleistungen von A bis Z
Ehrenamtspauschale geltend machen
Üben Sie eine nebenberufliche Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich aus, die nicht die Voraussetzungen für die Übungsleiterpauschale erfüllt, sind die Einnahmen bis zu einer Höhe von 840 Euro im Jahr steuerfrei (Ehrenamtspauschale).
Begünstigte Tätigkeiten:
Vorstand, Kassierer
Schiedsrichter im Amateurbereich
Platz- oder Gerätewart
Bürokraft
Reinigungskraft
Nicht begünstigt sind:
Amateursportler
Helfer beim Vereinsfest
Helfer Altmaterialsammlung
Voraussetzungen
Sie üben eine der oben genannten begünstigten Nebentätigkeiten im Dienst oder im Auftrag
einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder
eines steuerbegünstigten Vereins
zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke aus.
Bei steuerbegünstigten Vereinen ist davon auszugehen, dass die Tätigkeit der Förderung dieser steuerbegünstigten Zwecke dient. Dementsprechend wird die Steuerbefreiung auch gewährt, wenn die Tätigkeit im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeübt wird.
Für eine Tätigkeit im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb kommt die Steuerbefreiung nicht in Betracht.
Eine nebenberufliche Tätigkeit darf nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeitberufs in Anspruch nehmen.
Inanspruchnahme von Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale:
Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale können Sie nur nebeneinander in Anspruch nehmen, wenn es sich um zwei verschiedene Tätigkeiten (bei derselben oder verschiedenen Körperschaften) handelt. Diese Tätigkeiten müssen
nebenberuflich ausgeübt werden,
voneinander trennbar sein,
gesondert vergütet werden,
eindeutig geregelt sein und
tatsächlich durchgeführt werden.
Zuständigkeit
Das für Sie zuständige Finanzamt
Ablauf
Die Ehrenamtspauschale machen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend.
Fristen
jeweilige Abgabefrist der Einkommensteuererklärung
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten
Keine
Sonstiges
Keine
Rechtsgrundlage
§ 3 Nr. 26a
Freigabevermerk
20.11.2024 Finanzministerium Baden-Württemberg
Zugehörige Lebenslagen
- Mitgliedschaft in einem Verein
- Bezahlung und Anstellung von Trainern und Übungsleitern
- Verein als Arbeitgeber
- Vereine
Finanzamt Balingen
Jakob-Beutter-Str. 4
72336 Balingen
Tel. 07433/97-0 (Zentrale)
Fax 07433/97-2099
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