Dienstleistungen von A bis Z
Elektrokleinstfahrzeuge
Elektrokleinstfahrzeuge sind beispielsweise Elektroscooter (E-Scooter/Elektroroller) und Segways.
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist am 15. Juni 2019 in Kraft getreten. Mit ihr wurde eine gesetzliche Grundlage für die Verwendung dieser Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen geschaffen.
Voraussetzungen
Sie sind im Besitz eines Elektrokleinstfahrzeugs und
nutzen dieses im öffentlichen Straßenverkehr.
Zuständigkeit
Die für Sie zuständige Zulassungs- beziehungsweise Fahrerlaubnisbehörde:
Wenn Sie in einer kreisangehörigen Gemeinde oder Großen Kreisstadt wohnen: das Landratsamt.
Wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung.
Ablauf
Haben Sie Zweifel, ob das von Ihnen gekaufte Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden kann oder ob Sie hierfür einen Führerschein benötigen?
Wenden Sie sich an Ihre zuständige Zulassungs- beziehungsweise Fahrerlaubnisbehörde.
Erforderliche Unterlagen
Erfragen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage
- Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)
- Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
Vertiefende Informationen
allgemeine Informationen, die rechtlich nicht verbindlich sind:
- Elektrokleinstfahrzeuge - Fragen und Antworten (FAQ)
- Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Fahrzeuge gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung
- Verkehrsregeln für E-Scooter/Elektroroller
Freigabevermerk
Stand: 22.09.2021
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Zugehörige Lebenslagen
Landratsamt Zollernalbkreis
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Tel. 07433/92-01
Fax 07433/92-1666
post@zollernalbkreis.de
Informationen & Öffnungszeiten