Dienstleistungen von A bis Z
Energieversorgung - Genehmigung des Netzbetriebs (Land) beantragen
Leistungsfähige und zuverlässige Energieversorgungsnetze sind Voraussetzung für eine Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas. Die Versorgung soll folgenden Anforderungen genügen:
sicher
preisgünstig
verbraucherfreundlich
effizient
umweltverträglich
Die Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes muss genehmigt werden. Eine Genehmigung ist für jedes einzelne Netz erforderlich. Die räumliche Abgrenzung wird bei einem Verteilernetz durch das jeweilige Konzessionsgebiet bestimmt.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
Elektrizitäts- oder Gasversorgungsnetz ist in Baden-Württemberg gelegen
Ausreichende personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Betreibers
Zuständigkeit
Das Umweltministerium Baden-Württemberg
Ablauf
Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen formlosen Antrag stellen, der Angaben zu folgenden Punkten enthält:
Gebiet des Energieversorgungsnetzes
Handelt es sich um ein Übertragungs- oder Elektrizitätsverteilernetz?
Handelt es sich um ein Fernleitungs- oder Gasverteilernetz?
Handelt es sich um ein Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern?
Anzahl der Hausanschlüsse
Anzahl der Anschlüsse an Erzeugungsanlagen
Ein- und Ausspeisepunkte
Vorsorge zur Beschaffung von Regelenergie und von Energie für Ausgleichsleistungen
Maßnahmen zur Behebung von Störungen
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers
Die Entscheidung erhalten Sie schriftlich.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Fristen
Antrag: rechtzeitig vor der geplanten Aufnahme des Netzbetriebs
Erforderliche Unterlagen
Darstellung des eigenen Unternehmens unter Angabe von Beteiligungen
Gesellschaftsvertrag (bzw. Satzung) und ggf. Konsortialvertrag
Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben:
bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug
bei eingetragenen Genossenschaften: Genossenschaftsregisterauszug
Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
Organigramm mit Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Benennung der kaufmännischen und technischen Führungskraft sowie deren Befähigungsnachweis und Lebenslauf
Nachweis über die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. bzw. der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (VDE-AR-N 4001 (S 1000) / DVGW-Arbeitsblätter G 1000 und G 1200 bzw. G 1040), ggf. TSM-Bestätigung
Betriebsführungsverträge, sofern abgeschlossen
Konzessionsvertrag (Wegerechtsvertrag), sofern abgeschlossen
Kauf- oder Pachtvertrag über das Netz, sofern abgeschlossen
Darstellung des Risikomanagements für den Netzbetrieb (Störungsüberwachung und -behebung)
Für den Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: aktuelle Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung, ggf. Gewinnabführungsverträge und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
Kosten
Der Gebührenrahmen beträgt 300 - 50.000 €.
Sonstiges
Keine
Rechtsgrundlage
- § 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) (Genehmigung des Netzbetriebs)
- Nr. 14.1 der Anlage zu § 1 Gebührenverordnung Umweltministerium (GebVO UM) (Leistungsbereichsbezogene Gebührentatbestände)
Vertiefende Informationen
Das Land Baden Württemberg bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Netzbetreibern umfassende Informationen rund um die Energieversorgung in seinem Versorgerportal an. Dort finden Sie allgemeingültige Festlegungen, Leitfäden und Hinweise und können Anträge herunterladen.
Bearbeitungsdauer
Entscheidung des Ministeriums: innerhalb von sechs Monaten nach Vorlage vollständiger Antragsunterlagen
Freigabevermerk
16.02.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg
Zugehörige Lebenslagen
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart
Poststelle@um.bwl.de
poststelle@um.bwl.de-mail.de
Informationen & Öffnungszeiten