Dienstleistungen von A bis Z
Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen
Eine Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung brauchen Sie für
die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten sowie
die Beförderung von Ladung mit überhöhten Abmessungen.
Hinweis: Die Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr braucht sorgfältige Planung, besonders bei sehr hohen Maß- und Gewichtsüberschreitungen. Je nach Fahrzeugtyp können die Anforderungen sehr unterschiedlich sein. Besprechen Sie diese mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Voraussetzungen
Die Erlaubnis können Sie unter anderem erhalten, wenn
für den beantragten Verkehr die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommt,
geeignete Straßen zur Verfügung stehen und
Sie eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.
Zuständigkeit
die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde,
in deren Zuständigkeitsbereich der erlaubnispflichtige Verkehr beginnt oder
in deren Bezirk das den Transport durchführende Unternehmen seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat, bei der eine Pflicht zur Eintragung in das Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister besteht.
Ablauf
Sie müssen die Erlaubnis beantragen.
Die Antragstellung und die Bearbeitung der Anträge erfolgt über das bundeseinheitliche Verfahren für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS).
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erteilt die zuständige Stelle die Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Näheres erfahren Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Kosten
je nach Aufwand, Umfang und Dauer der Erlaubnis
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):
§ 29 Absatz 3 Übermäßige Straßenbenutzung
§ 46 Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO):
§ 32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
§ 34 Achslast und Gesamtgewicht
Bearbeitungsdauer
in der Regel: zwei Wochen
Freigabevermerk
12.09.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Zugehörige Lebenslagen
Verkehrsamt
Richard-Strauß-Straße 5
72336 Balingen
Tel. 07433921431
Fax 07433921507
verkehrsamt@zollernalbkreis.de
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