Dienstleistungen von A bis Z
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für das Fahren von
Taxen
Mietwagen oder Pkw im Linienverkehr oder gebündelten Bedarfsverkehr
Mietwagen oder Pkw bei gewerblichen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen
Krankenwagen, wenn Sie die Personen kostenpflichtig oder gewerblich befördern
Bei Führerscheinklasse D oder D1 gilt: Sie benötigen eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung auch für das Fahren von Taxen, Mietwagen und für den gebündelten Bedarfsverkehr im Sinne des § 50 Absatz 1 Satz 1 des Personenbeförderungsgesetzes.
Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre. Sie können sie um jeweils fünf Jahre verlängern lassen.
Voraussetzungen
Führerschein im Scheckkartenformat
Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenwagen: ein Jahr
Mindestalter: 21 Jahre; bei Krankenwagen: 19 Jahre
Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
persönliche Zuverlässigkeit: Es dürfen keine schwerwiegenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen.
Nachweis der Fachkunde bei Taxen, Mietwagen und gebündeltem Bedarfsverkehr
Die inhaltlichen Anforderungen an den Nachweis der Fachkunde sind derzeit noch nicht abschließend geklärt. Es bestehen Übergangsregelungen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle.
Zuständigkeit
die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes
Führerscheinstelle ist,
wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Ablauf
Der Antrag kann schriftlich oder soweit, dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen.
Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Führerschein im Scheckkartenformat
- Führungszeugnis
Nachweis der Fachkunde: nur bei Taxen, Mietwagen und gebündelten Bedarfsverkehr
ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin (Gültigkeit: zwei Jahre)
Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen von:einem Augenarzt oder einer Augenärztin
einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes oder einer anderen öffentlichen Verwaltung
ärztliche Eignungsbescheinigung
Das Formular für diese Bescheinigung haben die Ärzte in der Regel. Sie können einen Arzt oder eine Ärztin Ihrer Wahl aufsuchen. Wenn Sie den Antrag stellen, darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
leistungspsychologisches Gutachten
In dieser Untersuchung wird beispielsweise geprüft: IhreBelastbarkeit
Reaktionsfähigkeit
Orientierungsfähigkeit
Konzentrationsfähigkeit
Sie können den Nachweis erbringen durch:
ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder
ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
Gegebenenfalls müssen Sie mit einem medizinisch-psychologischen Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nachweisen, dass Sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden.
Kosten
Erteilung: EUR 43,90, wenn Sie schon den EU-Kartenführerschein besitzen
Umtausch Ihres bisherigen Führerscheins in den Scheckkartenführerschein: zusätzlich EUR 25,30
Weitere Kosten entstehen für die
Beantragung des Führungszeugnisses sowie
erforderlichen Eignungsnachweise und
ärztlichen Untersuchungen.
Sonstiges
Nachweis der Fachkunde: Die inhaltlichen Anforderungen an den Nachweis der Fachkunde sind derzeit noch nicht abschließend geklärt. Es bestehen aktuell Übergangsregelungen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle.
Der Verfahrensablauf und die erforderlichen Unterlagen gelten
sowohl für die erstmalige Erteilung
als auch für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Rechtsgrundlage
Fahrerlaubnisverordnung (FeV):
§ 11 Eignung
§ 12 Sehvermögen
§ 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Personenbeförderungsgesetz (PBefG):
§ 50 Absatz 1 Satz 1 Gebündelter Bedarfsverkehr
Vertiefende Informationen
Fahrerlaubnis Fahrgastbeförderung - Verlängerung beantragen
Freigabevermerk
08.11.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Elektronische Antragstellung
Zugehörige Lebenslagen
- Fahrgastbeförderung
- Führerschein
- Logistik und Verkehr
- Brancheninformationen
- Unternehmen gründen
- Öffentlicher Personennahverkehr und Schienenverkehr
- Verkehr und Verkehrswege
Führerscheinstelle Balingen
Richard-Strauß-Straße 5
72336 Balingen
Tel. 07433921446
Fax 07433921520
fahrerlaubnisse@zollernalbkreis.de
Informationen & Öffnungszeiten