Dienstleistungen von A bis Z
Führerschein beantragen
Den ersten Führerschein erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.
Für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erhalten Sie einen unbefristeten Führerschein.
Führerscheine für die Klassen C1, C1E, C, CE, D, D1, DE und D1E sind auf fünf Jahre befristet. Bis zum 27. Dezember 2016 erteilte Führerscheine der Klassen C1 und C1E gelten bis zur Altersgrenze von 50 Jahren. Sie können diese Klassen jeweils um fünf Jahre verlängern lassen. Die Klassen D, D1, DE und D1E können Sie über die Altersgrenze von 50 Jahren hinaus jedoch nur verlängern lassen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die „besonderen Anforderungen“ zum Beispiel Konzentrationsfähigkeit, Orientierungsleistung oder Belastbarkeit erfüllen.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur die Plastikkarte. Sie muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Voraussetzungen
Sie erhalten den Führerschein für die jeweilige Klasse, wenn Sie
Ihren Wohnsitz im Inland haben,
das erforderliche Mindestalter erreicht haben:
24 Jahre für die Klassen A (direkter Zugang), D und DE,
21 Jahre für die Klassen C, CE, D1 oder D1E sowie für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW,
20 Jahre für die Klasse A bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren,
18 Jahre für die Klasse A2 und für die Klassen B, BE, C1 oder C1E,
16 Jahre für die Klassen A1, L und T sowie
15 Jahre für die Klasse AM
zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden sind,
die Fähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
an einer Schulung in Erster Hilfe teilgenommen haben und
keine in einem anderen EU-/EWR-Staat erteilte Fahrerlaubnis dieser Klassen besitzen.
Zuständigkeit
die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes
Führerscheinstelle ist,
wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Ablauf
Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen.
Den Antrag müssen Sie bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes schriftlich oder soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag stellen. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen. Meistens reicht die Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben, den Antrag für Sie ein.
Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie einen Kartenführerschein ("EU-Führerschein").
Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.
Fristen
Sie müssen die theoretische Prüfung binnen zwölf Monaten nach Eingang Ihres Prüfauftrags bei der Technischen Prüfstelle erfolgreich ablegen. Ansonsten verfällt der Prüfauftrag.
Gleiches gilt, wenn Sie die praktische Prüfung nicht binnen zwölf Monaten nach der erfolgreich abgelegten theoretischen Prüfung bestehen. Nach Verfall des Prüfauftrags müssen Sie einen neuen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stellen.
Erforderliche Unterlagen
bei den Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T:
Personalausweis oder Reisepass
Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
zusätzlich bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E:
Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre)
ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
bei den Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich: Führungszeugnis
bei den Klassen D und D1 kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel ein medizinisch-psychologisches Gutachten
Kosten
bei Erteilung einer Fahrerlaubnis auf Probe: 45,90 EUR
bei Erteilung einer Fahrerlaubnis ohne Festsetzung einer Probezeit (Klassen AM, L, T): 45,10 EUR
bei Antragstellung bei der Gemeinde: zusätzlich 5,10 EUR
Für die Einholung des Führungszeugnisses entstehen weitere Kosten.
Sonstiges
Jugendliche können die Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE (Pkw) bereits erwerben, bevor sie 18 Jahre alt sind. Informationen dazu finden Sie unter "Begleitetes Fahren ab 17".
Rechtsgrundlage
Fahrerlaubnisverordnung (FeV):
- §§ 7 bis 20 Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis)
- § 21 Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
Vertiefende Informationen
Theoretische und praktische Prüfung (Fahrlehrerverband Baden-Württemberg)
Freigabevermerk
17.01.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Formulare & Online-Dienste
Zugehörige Lebenslagen
- Mit 16
- Rechte und Pflichten
- Familie und Kinder
- Führerschein - Einstufung für Mofas und E-Bikes
- Fahrerlaubnis
- Führerschein
Führerscheinstelle Balingen
Richard-Strauß-Straße 5
72336 Balingen
Tel. 07433921446
Fax 07433921520
fahrerlaubnisse@zollernalbkreis.de
Informationen & Öffnungszeiten