Dienstleistungen von A bis Z
Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung beantragen
Wenn Sie eine Luftfahrtveranstaltung ausrichten wollen, benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Luftfahrtveranstaltungen sind öffentliche Veranstaltungen, Wettbewerbe oder Schauvorstellungen, an denen Luftfahrzeuge beteiligt sind.
Voraussetzungen
Sie müssen die fliegerischen Sachkunde des Veranstaltungsleiters durch geeignete Dokumente nachweisen.
Zuständigkeit
Regierungspräsidium Stuttgart für ganz Baden-Württemberg
Ablauf
Sie müssen die Genehmigung schriftlich beantragen. Das Antragsformular können Sie im Internet herunterladen.
Nach Eingang der Unterlagen hört das Regierungspräsidium Stuttgart die Deutsche Flugsicherung (DFS) sowie die Träger öffentlicher Belange an. Daher ist es zwingend notwendig, mit dem Antrag das beabsichtigte Flugprogramm vorzulegen. Spätere Änderungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Ergeben sich aus den Stellungnahmen keine Bedenken und sind alle weiteren Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Genehmigung in Form eines schriftlichen Bescheides.
Fristen
mindestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung: Antrag mit dem vorläufig geplanten Flugprogramm
spätestens acht Tage vor Beginn der Veranstaltung: das endgültige Flugprogramm mit Namen der Teilnehmer und amtl. Kennzeichen der teilnehmenden Luftfahrzeuge.
Erforderliche Unterlagen
bei Antragstellung: geplantes Flugprogramm
Acht Tage vor der Veranstaltung: das endgültige Flugprogramm mit Namen der Teilnehmer und amtl. Kennzeichen der teilnehmenden Luftfahrzeuge.
maßstäbliche Karte des Geländes mit Eintragung
des Vorführraumes,
der Zuschauerlinie und
der Standorte der Rettungskräfte bzw. Feuerwehr
Sicherheitskonzept bzw. Notfallplan
Protokolle der Gespräche mit Feuerwehr bzw. Rettungskräfte
Nachweis der Veranstalterhaftpflichtversicherung
wenn Eintrittsgelder erhoben werden: Nachweis einer Bodenunfallversicherung
Nachweis über regelmäßiges Training der teilnehmenden Kunstflugpiloten und -pilotinnen
Vorlage des geplantes Kunstflugprogramm
wenn der Veranstalter nicht auch Flugplatzbetreiber ist: Einwilligung des Flugplatzbetreibers
bei sonstigen Geländen: Nachweis des Benutzungsrechts
wenn die Veranstaltung außerhalb eines Flugplatzes stattfindet:
Karte im Maßstab 1:25000 und
Lageplan im Maßstab 1:1500 bis 1:5000 mit eingezeichnetem Veranstaltungsgelände
In den Plan müssen Sie Lage und Abmessungen des Veranstaltungsgeländes sowie die Standorte der Rettungskräfte und des ärztlichen Personals sowie Parkplätze und die Absperrungen einzeichnen.Gutachten über die Eignung des Veranstaltungsgeländes
auf Anforderung der zuständigen Stelle: zusätzlich
besondere Flugbetriebsanweisung bezüglich der Veranstaltung
Luftfahrerscheine bzw. Kopie der Luftfahrerscheine der beteiligten Luftfahrzeugführerinnen und Luftfahrzeugführer
Vereinbarungen der Veranstalterin oder des Veranstalters mit
den Luftfahrerinnen und Luftfahrern beziehungsweise Luftfahrtunternehmen,
sonstigen an den Flugvorführungen in der Luft und am Boden Beteiligten und
den Haftpflicht- und Unfallversicherten
Kosten
Zwischen EUR 50,00 und EUR 10.300, je nach Größe der Veranstaltung
Sonstiges
Keine Genehmigung brauchen Sie für Luftfahrtveranstaltungen mit Flugmodellen und nicht motorgetriebenen Luftsportgeräten, wenn diese
einer Verkehrszulassungspflicht unterliegen und
keine Fluggäste befördern,
soweit sie im Rahmen einer bereits erteilten Aufstiegserlaubnis teilnehmen.
Rechtsgrundlage
Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO):
§ 16 Luftraumordnung
§ 20 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
§ 21a Erlaubnisbedürftiger Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
§ 37 Sicherheitsmindesthöhe bei Flügen nach Sichtflugregeln
§ 24 Abs. 1
Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO):
§§ 73 ff Genehmigung von Luftfahrtveranstaltungen
Vertiefende Informationen
Weitere Informationen, was Sie bei der Planung von Veranstaltungen möglicherweise beachten müssen, finden Sie auf unseren Seiten zu folgenden Themen:
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