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Grenzbescheinigung für ein Grundstück beantragen
Die Grenzbescheinigung, auch "Grenzattest" genannt, ist eine Bescheinigung der Vermessungsbehörde (Katasteramt). Sie weist nach, dass
ein Gebäude innerhalb der Grenzen eines Baugrundstücks liegt oder
ein Überbau auf ein angrenzendes Grundstück vorliegt.
Meistens fordern Banken oder andere Kreditgeber Grenzbescheinigungen für Gebäude, für die sie Baukredite gewähren.
Voraussetzungen
Eintrag des Gebäudes im Liegenschaftskataster
Haben Sie den Grundriss des Gebäudes seit der letzten Vermessung ("Gebäudeaufnahme") geändert, brauchen Sie eine erneute Einmessung.Antragsberechtigte sind:
Eigentümer und Eigentümerinnen
Erbbauberechtigte
für Grundbuchsachen zuständige Amtsgerichte
Banken
andere Personen, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Zuständigkeit
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure oder Vermessungsingenieurinnen oder
die untere Vermessungsbehörde
Untere Vermessungsbehörde ist je nach Ort, in dem sich das Grundstück befindet, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Ablauf
Die Grenzbescheinigung können Sie beantragen bei
öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder Vermessungsingenieurinnen oder
der zuständigen Vermessungsbehörde.
Sie können den Antrag formlos stellen:
schriftlich,
telefonisch oder
per E-Mail stellen
Sie müssen das Flurstück angeben mit Straße, Hausnummer oder Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer. Manche Behörden bieten ein eigenes Formular an.
Tipp: Sie können die Grenzbescheinigung auch gleichzeitig mit der Gebäudeeinmessung beantragen.
Die zuständige Stelle kann eine Ortsbesichtigung vornehmen, bevor sie die Grenzbescheinigung ausstellt.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
abhängig vom jeweiligen Arbeitsaufwand
Sonstiges
keine
Bearbeitungsdauer
abhängig vom jeweiligen Arbeitsaufwand
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg hat dessen ausführliche Fassung am 26.04.2024 freigegeben.
Zugehörige Lebenslagen
Bauen und Naturschutz
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Tel. 07433 921302
Fax 07433 921319
bauamt@zollernalbkreis.de
Informationen & Öffnungszeiten
Vermessung und Flurneuordnung
Weilheimer Straße 31
72379 Hechingen
Tel. 07471 93091801
Fax 07471 93091866
vermessungsamt@zollernalbkreis.de
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