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Grundbuch - Namensberichtigung oder Umfirmierung beantragen

Ändert sich der Name oder die Firma der im Grundbuch eingetragenen Person oder Firma, können Sie eine Berichtigung des Grundbuchs beantragen.

Voraussetzungen

  • Ihr Name hat sich geändert, z.B. aufgrund Heirat oder Scheidung

  • Der Name Ihrer Firma hat sich geändert.

Zuständigkeit

Das Grundbuchamt, das für den Ort des Grundstücks zuständig ist.

Ablauf

Sie müssen den Antrag schriftlich stellen.

  • Füllen Sie das Antragsformular aus.

  • Es muss von allen Personen, die bezüglich des von der Namensänderung betroffenen Rechts im Grundbuch stehen, unterschrieben werden.

  • Fügen Sie dem Antragsformular die erforderlichen Nachweise im Original bei.

  • Schicken Sie das Formular per Post an die zuständige Stelle. Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich.

  • Sofern weitere Unterlagen oder sonstige Ergänzungen erforderlich sein sollten, wird sich die für die Eintragung der Namensänderung/-berichtigung zuständige Person mit Ihnen nach Antragstellung in Verbindung setzen

Fristen

Keine.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über die Namensänderung im Original
    Beispiel: Eheurkunde, Scheidungsbeschluss, Handelsregisterauszug

Kosten

Keine.

Sonstiges

Grundbuchabschrift oder Grundbuchausdruck beantragen

Rechtsgrundlage

Grundbuchordnung GBO

  • § 12c

  • § 71 ff.

Freigabevermerk

06.10.2021 Justizministerium Baden-Württemberg

Formulare & Online-Dienste

Amtsgericht Sigmaringen -Grundbuchamt-
Fidelis-Graf-Straße 2
72488 Sigmaringen
Tel. 07571 / 1821 - 250
Fax 07571 / 1821 - 299

Informationen & Öffnungszeiten

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

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