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Grundstücksvermessung - Grenzfeststellung beantragen
Sie möchten Ihr Grundstück bebauen? Oder Sie benötigen aus anderen Gründen eine genaue Feststellung der Grundstücksgrenzen? Dann müssen Sie das Grundstück vermessen lassen. Die Ergebnisse der Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Dort wird die Lage der Grenzpunkte genau festgelegt.
Voraussetzungen
Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie
Flurstückseigentümerin bzw. Flurstückseigentümer,
eine erbbauberechtigte Person,
eine Person mit Vollmacht (bevollmächtigt) oder Zustimmung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers oder der erbbauberechtigten Person oder
eine Behörde in Erfüllung ihrer Aufgaben
sind.
Zuständigkeit
Je nach Ort, in dem sich das Grundstück befindet, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt
- öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Ablauf
Sie können den Antrag auf Grenzfeststellung formlos stellen. Sie haben folgende Möglichkeiten:
Sie beauftragen einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin.
Sie wenden sich an die Vermessungsbehörde des Ortes, in dem sich das Grundstück befindet.
Sie erhalten daraufhin das Ergebnis der Vermessung.
Müssen Einträge im Liegenschaftskataster verändert werden, erhalten Sie von der Vermessungsbehörde einen Fortführungsnachweis.
Fristen
-
Erforderliche Unterlagen
Angaben zu dem betroffenen Flurstück
Kosten
Vermessungsgebühren nach der Gebührenverordnung in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis
Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Bodenwert. Auf Antrag werden fehlende Grenzpunkte abgemarkt, hierfür fallen zusätzlich Gebühren an.
Sonstiges
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Rechtsgrundlage
Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG)
§ 2
§ 24 Teilung von Waldgrundstücken
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg hat dessen ausführliche Fassung am 26.04.2024 freigegeben.
Zugehörige Lebenslagen
- Auswahl des Grundstücks
- Planung und Vorbereitung des Bauvorhabens
- Bauen und Modernisieren
- Örtliche Lage und Beschaffenheit, Vermessung
- Grundstückseigenschaften
- Grundstück
Kontakt
Frau Sabine Neumann
Bauverwaltungs- und Ordnungsamtsleiterin
Gebäude: Rathaus
Raum Interimsrathaus Alte Hauptstraße 6
Tel. 07427 9402-17
Fax 07427 9402-24
sabine.neumann@stadt-schoemberg.de
Vermessung und Flurneuordnung
Weilheimer Straße 31
72379 Hechingen
Tel. 07471 93091801
Fax 07471 93091866
vermessungsamt@zollernalbkreis.de
Informationen & Öffnungszeiten