Dienstleistungen von A bis Z
Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
Heirat
Scheidung
Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert.
Zuständigkeit
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes
Ablauf
Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
keine
Freigabevermerk
29.02.2024 Innenministerium Baden-Württemberg
Zugehörige Lebenslagen
- Mitteilungen an Behörden und Institutionen
- Nach der Ehescheidung/Aufhebung
- Der Bund für's Leben - Auflösung
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