Dienstleistungen von A bis Z
Kleinen Waffenschein beantragen
Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich.
Den "Kleinen Waffenschein" benötigen Sie, wenn Sie bei sich führen wollen:
eine Schreckschusswaffe,
eine Reizstoffwaffe oder
eine Signalwaffe mit PTB-Kennzeichnung
Der Begriff "Führen" bedeutet nach dem Waffengesetz: Die Ausübung der tatsächlichen Gewalt außerhalb
der eigenen Wohnung,
der eigenen Geschäftsräume,
des eigenen befriedeten Besitztums (zum Beispiel eingezäuntes Grundstück) oder
einer Schießstätte.
Achtung: Der unerlaubte Umgang mit Waffen und Munition ist eine Straftat - in bestimmten Fällen eine Ordnungswidrigkeit.
Auch erlaubnisfreie Waffen und Munition müssen Sie ordnungsgemäß aufbewahren.
Tipp: Informieren Sie sich bereits vor dem Erwerb einer Waffe über die geltenden Vorschriften. Setzen Sie sich zur Klärung von Fragen mit der zuständigen Behörde in Verbindung.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für den Kleinen Waffenschein sind:
Mindestalter: 18 Jahre
Zuverlässigkeit
persönliche Eignung
Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Sie beispielsweise nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Siegeschäftsunfähig,
alkoholabhängig oder
psychisch krank sind.
Zuständigkeit
die Kreispolizeibehörden
Kreispolizeibehörde ist, je nach Wohnort:
das Landratsamt,
die Stadtverwaltung (in Stadtkreisen und Großen Kreisstädten) oder
die Verwaltungsgemeinschaft
Ablauf
Sie müssen den Kleinen Waffenschein bei der zuständigen Behörde beantragen. Das Antragsformular liegt dort aus. Manche Behörden bieten das Antragsformular zum Download an.
Die zuständige Behörde prüft, ob Sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Dazu holt sie vor allem folgende Auskünfte ein:
Auskunft aus dem Bundeszentralregister
Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister
Stellungnahme des Landeskriminalamts
Stellungnahme des Bundespolizeipräsidiums
Stellungnahme des Zollkriminalamtes
Stellungnahme des Landesamts für Verfassungsschutz
Hat die zuständige Behörde Bedenken, ob Sie persönlich geeignet sind, kann sie ein
amts- oder fachärztliches oder
ein fachpsychologisches Zeugnis verlangen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Staatsangehörigen: Nationalpass)
möglicherweise ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührenregelung. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde.
Sonstiges
Der "Kleine Waffenschein" ist nicht befristet.
Auch wenn Sie erlaubnisfreie Waffen oder Munition besitzen, müssen Sie alle erforderlichen Vorkehrungen treffen, dass
diese Gegenstände nicht abhanden kommen oder
andere Personen sie nicht unerlaubt an sich nehmen.
Rechtsgrundlage
§ 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis
§ 5 Zuverlässigkeit
§ 6 Persönliche Eignung
§ 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen
§ 36 Aufbewahren von Waffen und Munition
Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 Waffengesetz (WaffG) - Waffenliste
Freigabevermerk
17.02.2025 Innenministerium Baden-Württemberg
Formulare & Online-Dienste
Zugehörige Lebenslagen
Landratsamt Zollernalbkreis
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Tel. 07433/92-01
Fax 07433/92-1666
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