Dienstleistungen von A bis Z
Meldebescheinigung beantragen
Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,
beispielsweise für:
Aufgebot beim Standesamt
Zulassungsstelle
Banken
Rentenversicherer.
Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.
Voraussetzungen
keine
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnorts
Meldebehörde ist
die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
Ablauf
Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll stellen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
Wenn Sie den Antrag elektronisch über service-bw stellen: Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und AusweisApp
Kosten
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der örtlichen Gebührensatzung.
Die elektronische Meldebescheinigung wird unentgeltlich erteilt.
Für Sozialleistungen wie zum Beispiel Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld ist die Meldebescheinigung kostenfrei.
Sonstiges
Eine elektronische Meldebescheinigung beinhaltet keine Unterschrift und Dienstsiegel.
Rechtsgrundlage
§ 18 Meldebescheinigung
Bearbeitungsdauer
Bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort
Freigabevermerk
10.10.2024 Innenministerium Baden-Württemberg
Elektronische Antragstellung
Zugehörige Lebenslagen
- Altersvorsorge und Ruhestand
- Wohnungswechsel
- Umzug
- Sonstige Ab- und Anmeldungen
- Meldepflicht
- Adresse ändern
- Geburt
- Finanzielle Hilfen und Rente
- Familie und Kinder
- Finanzielle Hilfen für Familien
- Der Bund fürs Leben
- Lebenspartnerschaft - Rechtslage bis zum 30.09.2017
- Heirat
- Wohnen
Kontakt
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Hauptamt
Gebäude: Bürgerbüro
Raum Zimmer 1
Tel. 07427 9402-14
Fax 07427 9402-38
denise.rak@stadt-schoemberg.de
Frau Sabrina Rieker
Hauptamt
Gebäude: Bürgerbüro
Raum Zimmer 1
Tel. 07427 9402-14
Fax 07427 9402-38
sabrina.rieker@stadt-schoemberg.de
Frau Ayfer Özdemir
Bürgerbüro
Gebäude: Bürgerhaus Schörzingen
Raum 1. Stock
Tel. 07427 9402-50
Fax 07427 9402-53
ayfer.oezdemir@stadt-schoemberg.de
Frau Svetlana Schock
Hauptamt
Gebäude: Bürgerbüro
Raum Zimmer 2
Tel. 07427 9402-13
Fax 07427 9402-38
svetlana.schock@stadt-schoemberg.de
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