Dienstleistungen von A bis Z
Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte beantragen
Wissenschaftler oder Wissenschaftlerinnen, Lehrkräfte oder wissenschaftliches Personal können gegebenenfalls im Anschluss an das Visum eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Voraussetzungen
Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen.Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn SieEinkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes zuzüglich
Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
etwaige Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
Sie gehören zu folgenden Personengruppen:
Wissenschaftler oder Wissenschaftlerinnen mit besonderen Fachkenntnissen und mehrjähriger Berufserfahrung
Lehrkräfte oder wissenschaftliches Personal in herausgehobener Funktion und mehrjähriger Berufserfahrung
Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland ist gesichert.
Zuständigkeit
für die Erteilung eines nationalen Visums vor der Einreise in das Bundesgebiet: die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat)
nach der Einreise: die Ausländerbehörde
Ausländerbehörde istwenn Sie in einem Stadtkreis oder in einer Großen Kreisstadt wohnen: die Stadtverwaltung
wenn Sie in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: das Landratsamt
Ablauf
Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen.
Nach der Einreise müssen Sie die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Nachweis
der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
des gesicherten Lebensunterhalts und dass Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland gesichert ist (in der Regel durch Vorlage des Arbeitsplatzangebotes)
der beruflichen oder wissenschaftlichen Qualifikation
Kosten
EUR 147,00
Sonstiges
Sie erhalten die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.
Angehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Sie können im Rahmen ihres Niederlassungsrechts eine selbständige Tätigkeit in Deutschland ausüben. Dasselbe gilt für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staatsangehörige der Schweiz.
Erfüllen Sie die wissenschaftlichen oder beruflichen Voraussetzungen nicht, können Sie möglicherweise folgende Aufenthaltstitel erhalten:
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung
Die Auswahl des Aufenthaltstitels müssen Sie bereits im Visumverfahren klären.
Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau beziehungsweise Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin und Ihre Kinder unter 18 Jahren haben ein Recht auf Familiennachzug.
Sie dürfen ebenfalls eine Erwerbstätigkeit ausüben.
Rechtsgrundlage
§ 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
§ 18c Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte
Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
§ 44 Gebühren für die Niederlassungserlaubnis
Vertiefende Informationen
- Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland
- Familiennachzug
- Nationales Visum
Niederlassungserlaubnis
Freigabevermerk
21.01.2025 Justizministerium Baden-Württemberg
Formulare & Online-Dienste
Zugehörige Lebenslagen
- Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter
- Einreise und Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Studium
- Ausländische Studierende
- Beendigung des Studiums - ausländische Studierende
- Arbeitnehmer
- Einzelne Personengruppen
- Ausländische Arbeitnehmer
- Arbeitgeber
- Zuwanderung
Zuwanderung und Integration
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Tel. 07433 921311
Fax 07433 921240
zuwanderung@zollernalbkreis.de
Informationen & Öffnungszeiten