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Oldtimerkennzeichen beantragen
Oldtimer können Fahrzeuge sein, die vor 30 Jahren oder früher erstmals zugelassen wurden. Solche Fahrzeuge, die weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und gut erhalten sind, sind kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut. Oldtimer sind oft nicht für den Alltagsverkehr gedacht. Es gibt aber historische Fahrzeuge, mit denen Sie uneingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen können. Diese Fahrzeuge führen im Kennzeichen an der letzten Stelle ein "H", das für "historisch" steht.
Ein H-Kennzeichen ist mit verschiedenen Vorteilen für Sie verbunden, zum Beispiel:
Steuererleichterungen
Versicherungsvorteile
abweichende Regelungen in Umweltzonen
Die Zulassungsbehörde teilt Ihnen das H-Kennzeichen zu, wenn Sie eine Zulassung für einen Oldtimer beantragen. Wenn Sie bereits ein zugelassenes Fahrzeug haben und dieses 30 Jahre alt wird, können Sie eine einfache Kennzeichenänderung beantragen.
Bei der Zulassung müssen Sie ein Gutachten für die Einstufung Ihres Fahrzeugs als Oldtimer durch eine amtlich anerkannte sachverständige Person vorlegen. Im Rahmen dieses Gutachtens wird auch eine Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt.
Auch bei Oldtimern müssen Sie die Kennzeichenschilder entsprechend den rechtlichen Vorgaben anbringen. Ausnahmen zur Ausgestaltung und Anbringung müssen rechtlich zulässig oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sein.
Voraussetzungen
erste Zulassung vor mindestens 30 Jahren
guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
qualifiziertes Gutachten, das die Eigenschaften als Oldtimer nachweist
Zusätzliche Voraussetzungen im Rahmen eines Zulassungsverfahrens sind:
keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungen von mehr als EUR 30,00
keine Kfz-Steuerschulden von EUR 5,00 oder mehr, inklusive aller Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge
Zuständigkeit
örtlich zuständige Zulassungsbehörde
Ablauf
Bei der persönlichen Beantragung:
Wenn Sie Ihren Oldtimer bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde anmelden, erhalten Sie eine Kennzeichenkombination vor Ort zugeteilt. Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen. Mit dieser Zuteilung:
lassen Sie die Kennzeichenschilder fertigen;
lassen Sie die Plaketten von der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern anbringen;
bringen Sie die Kennzeichenschilder fest an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug an.
Bei der Online-Beantragung:
Sie können ein Oldtimerkennzeichen nur online beantragen, wenn das Fahrzeug bereits zuvor einmal ein Oldtimerkennzeichen hatte. Wenn Sie ein Oldtimerkennzeichen über das i-Kfz Portal beantragen:
wird die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens direkt ins Zentrale Fahrzeugregister eingetragen
erhalten Sie die Zuteilung des Oldtimerkennzeichens als Bescheid per Mail oder als Download
lassen Sie die Kennzeichenschilder prägen
bringen Sie die Plaketten, die Sie postalisch von der Zulassungsbehörde erhalten haben, auf den Kennzeichenschildern an
befestigen Sie diese ordnungsgemäß an der vorgesehenen Stelle am Fahrzeug
Für beide Antragsarten gilt:
Bei Ummeldung eines Fahrzeugs können Sie auf Antrag die bisherigen Kennzeichen wiederzugeteilt bekommen. Dies gilt auch, wenn Sie das Kennzeichen für die Wiederzulassung Ihres Fahrzeugs reserviert haben.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer durch eine amtlich anerkannte sachverständige Person.
Erfolgt die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens im Rahmen eines Zulassungsverfahrens, sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
Fahrzeugbrief oder
ausländische Fahrzeugpapiere oder
bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, genannt Certificate of Conformity (CoC), oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
Eigentumsnachweis
Kaufvertrag oder
Rechnung
Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
Bankverbindung für das Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen
Kosten
variabel
Sonstiges
Es gibt folgende Hinweise:
Ohne amtliche Kennzeichen dürfen Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Flächen bewegt oder abgestellt werden. Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend den rechtlichen Vorgaben am Fahrzeug angebracht sein.
Bestimmte Kennzeichenkombinationen sind länderspezifisch gesperrt.
Rechtsgrundlage
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV):
§ 10 Besondere Kennzeichen
§ 2 Begriffsbestimmungen
Anlage 4 Ausgestaltung der Kennzeichen
§ 9 Zuteilung von Kennzeichen
§ 12 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
§ 20 Antrag
§ 26 Gemeinsame Regelungen für die Zulassung und für Änderungen
Anlage 1 (zu § 9 Absatz 1 Satz 4) Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung der Buchstaben- und Zahlengruppen für die Erkennungsnummern der Kennzeichen
Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO):
§ 23 Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer
Vertiefende Informationen
Auf der folgenden Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) erhalten Sie einen Überblick über die Kraftfahrzeugkennzeichen:
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/ueberblick-ueber-die-kraftfahrzeugkennzeichen.html
Freigabevermerk
05.02.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Zugehörige Lebenslagen
Zulassungsstelle Albstadt
Unter dem Malesfelsen 23
72458 Albstadt-Ebingen
Tel. 07431/8000-1524
Fax 07431/8000-1283
zula.albstadt@zollernalbkreis.de
Informationen & Öffnungszeiten
Zulassungsstelle Balingen
Richard-Strauß-Straße 5
72336 Balingen
Tel. 07433/92-1525
Fax 07433/92-1650
zula.balingen@zollernalbkreis.de
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Zulassungsstelle Hechingen
Heiligkreuzstraße 10
72379 Hechingen
Tel. 07471/9309-1526
Fax 07471/9309-1291
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