Dienstleistungen von A bis Z
Problemstoffe aus Privathaushalten entsorgen
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Zu den Problemstoffen zählen
Abbeizmittel,
Abflussreiniger,
Farben,
Lacke,
Klebestoffe,
Laugen,
Säuren,
Chemikalien wie Fotochemikalien,
Altöl,
Pflanzenschutzmittel und Düngemittel,
Putz- und Reinigungsmittel,
Akkus, Batterien,
Energiesparlampen und vieles mehr,
die Sie nicht mehr benötigen oder die unbrauchbar geworden sind.
Sie sind verpflichtet, sie getrennt vom Hausmüll entsorgen.
Voraussetzungen
Sie möchten Problemstoffe entsorgen.
Zuständigkeit
wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Ablauf
Jede Kommune handhabt die Entsorgung von gefährlichen Abfällen unterschiedlich. Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.
Sonstiges
Stammen die "gefährlichen Abfälle" aus Gewerbe und Industrie, sind Sie verpflichtet, das Nachweisverfahren nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz durchführen.
Rechtsgrundlage
die jeweilige örtliche Satzung
Vertiefende Informationen
Das Umweltministerium Baden-Württemberg beziehungsweise das Umweltbundesamt informieren über die Entsorgung von
Auskünfte erteilt auch die Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH (Tel. 0711 - 9519610).
Freigabevermerk
24.06.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg
Zugehörige Lebenslagen
Umwelt und Abfallwirtschaft
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Tel. 07433 921321
Fax 07433 921388
abfall@zollernalbkreis.de
Informationen & Öffnungszeiten