Dienstleistungen von A bis Z
Rentenversicherung - Renteninformation beantragen
Bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie jederzeit den Stand Ihres Versicherungskontos erfragen.
Sie erhalten eine Renteninformation über:
die wichtigsten persönlichen Daten zur gesetzlichen Rente und
Ihre derzeitigen Rentenansprüche. Durch den Ausblick auf die zukünftige Rente (Hochrechnung) deckt sie mögliche Lücken in Ihrer Altersvorsorge auf. Damit erhalten Sie seriöse Planungsdaten, um zusätzlich privat oder betrieblich vorsorgen zu können.
Die erste Renteninformation beinhaltet zusätzlich Ihren Versicherungsverlauf. Das ist eine Aufstellung über alle in Ihrem Konto gespeicherten Daten. Diese Auskunft ist wichtig, um Lücken in Ihrem Rentenkonto durch entsprechende Nachweise bereinigen zu können.
Voraussetzungen
keine
Ohne eigenen Antrag erhalten Sie eine jährliche Renteninformation:
wenn Sie 27 Jahre oder älter sind,
wenn Sie mindestens fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Zuständigkeit
die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg,
die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See oder
die Deutsche Rentenversicherung Bund
Ablauf
Beantragen Sie die Renteninformation telefonisch oder schriftlich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger oder bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen. Auch ein Online-Antrag ist möglich. Dafür müssen Sie Ihre Sozialversicherungsnummer eingeben.
Wenn Sie 55 Jahre oder älter sind, bekommen Sie alle drei Jahre eine Rentenauskunft anstelle der Renteninformation.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Halten Sie Ihre Sozialversicherungsnummer bereit. Das gilt für alle Wege der Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle, ob schriftlich, telefonisch oder online. Ihr Sachbearbeiter oder Ihre Sachbearbeiterin kann dadurch schneller Ihre Versicherungsangelegenheit bearbeiten.
Kosten
keine
Sonstiges
Für einen Online-Antrag benötigen Sie:
für die digitale Unterschrift: eine Signaturkarte oder einen Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion
ein Kartenlesegerät und
einen Internetzugang.
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI):
§ 109 Renteninformation und Rentenauskunft
Vertiefende Informationen
Sie können zusätzlich jederzeit eine Rentenauskunft beantragen.
Freigabevermerk
10.10.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg
Formulare & Online-Dienste
- Auskunfts- und Beratungsstellen - Deutsche Rentenversicherung
- Online-Services der Deutschen Rentenversicherung
- Rentenbeginnrechner
Zugehörige Lebenslagen
- Betriebliche Altersvorsorge
- Ergänzende Altersvorsorge
- Vorsorge fürs Alter treffen
- Altersvorsorge und Ruhestand
- Sozialversicherung
- Arbeitnehmer
Kontakt
Frau Angela Neher
Hauptamt
Gebäude: Bürgerbüro
Raum Zimmer 3
Tel. 07427 9402-15
Fax 07427 9402-38
angela.neher@stadt-schoemberg.de
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Hauptsitz Karlsruhe
Gartenstraße 105
76135 Karlsruhe
Tel. 0721/825-0
info@drv-bw.de
Informationen & Öffnungszeiten