Dienstleistungen von A bis Z
Sterbefall im Ausland - Aufnahme in das deutsche Sterberegister beantragen
Die Aufnahme eines ausländischen Sterbefalls in das deutsche Sterberegister ist beispielsweise von Vorteil, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine deutsche Sterbeurkunde benötigen.
Hinweis: Sie sind nicht verpflichtet, Sterbefälle im Ausland in Deutschland nachbeurkunden zu lassen.
Als Nachweis des Sterbefalls gelten auch ausländische Sterbeurkunden.
Voraussetzungen
Die verstorbene Person hat die deutsche Staatsangehörigkeit besessen oder
die verstorbene Person hat sich gewöhnlich in Deutschland aufgehalten und war
asylberechtigt,
staatenlos,
heimatlose Ausländerin beziehungsweise heimatloser Ausländer oder
ausländischer Flüchtling.
Zuständigkeit
das Standesamt des Wohnortes oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes der im Ausland gestorbenen Person
Ergibt sich daraus keine Zuständigkeit: das Standesamt des Wohnortes oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes der antragsstellenden Person
Ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit: das Standesamt I in Berlin
Ablauf
Die Eintragung eines Sterbefalls im Ausland in das deutsche Sterberegister können folgende Personen persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen:
die Eltern der verstorbenen Person
ihre Kinder
ihr Ehemann oder Lebenspartner beziehungsweise ihre Ehefrau oder Lebenspartnerin
jede andere Person, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung geltend machen kann
die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist
Sind Sie aus wichtigen Gründen verhindert, können Sie sich mit Vollmacht vertreten lassen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass der Antragstellerin oder des Antragstellers (oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier)
ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung und, wenn nötig, Legalisation beziehungsweise Apostille
Nachweise des Familienstandes der verstorbenen Person (zum Beispiel Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, Scheidungsurteil, Beschluss über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft)
Geburtsurkunde der verstorbenen Person
bei Eingebürgerten: zusätzlich Einbürgerungsurkunde
bei Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländerinnen und Ausländern sowie ausländischen Flüchtlingen: zusätzlich Nachweis des Sonderstatus
bei Vertretung: schriftliche Vollmacht der antragsberechtigten Person
Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Kosten
EUR 80,00
Sterbeurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: je EUR 20,00
Hinweis: Es können weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden entstehen (zum Beispiel für Apostillen, Dolmetscherleistungen).
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
- § 36 Personenstandsgesetz (PStG) (Geburten und Sterbefälle im Ausland)
- § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Freigabevermerk
23.05.2024 Innenministerium Baden-Württemberg
Zugehörige Lebenslagen
Stadt Schömberg
Alte Hauptstr. 7
72355 Schömberg
Postanschrift
Alte Hauptstr. 7
72355 Schömberg
Tel. 0742794020
Fax 07427940224
info@stadt-schoemberg.de
info@stadt-schoemberg.de-mail.de
Informationen & Öffnungszeiten