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Tierquälerei anzeigen
Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere ihrerArt entsprechend ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden.
Tieren darf die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Bestraft wird derjenige, der ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet.
Auch wer ein Tier quält, indem er ihm aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt oder Schmerzen und Leiden, die lange anhalten oder sich wiederholen, wird mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.
Wenn Sie solche Verstöße beobachten, sollten Sie dies anzeigen. Auch wenn Sie einen begründeten Verdacht haben, sollten Sie Anzeige erstatten.
Voraussetzungen
Sie haben einen Vorfall beobachtet.
Sie haben einen begründeten Verdacht.
Zuständigkeit
die Polizei oder
das Veterinäramt der Unteren Verwaltungsbehörde
Untere Verwaltungsbehörde ist,wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Ablauf
Zeigen Sie Ihre Beobachtung an:
der nächsten Polizeidienstelle oder
dem zuständigen Veterinäramt
Bei Verdacht auf Straftatbestände ist die Polizei zuständig.
Das Veterinäramt überwacht, dass die Tierschutzvorschriften eingehalten werden.
Machen Sie möglichst genaue Angaben über
Ort
Zeit
Art des Vorfalls
Ablauf des Vorfalls
betroffene Tiere und diesen zugefügte Schmerzen, Leiden oder Schäden
beteiligte Personen und Zeugen (wenn bekannt)
Die zuständige Stelle überprüft Ihre Angaben.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Hinweis: Stellen Sie Ihre Beobachtungen möglichst genau dar.
Kosten
keine
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
Bearbeitungsdauer
keine
Freigabevermerk
27.02.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Zugehörige Lebenslagen
- Spezielle Regelungen zum Tierschutz
- Verbote und Überwachung
- Tierschutzrecht
- Allgemeines und Rechtliches zur Tierhaltung
- Tierhaltung, Tierschutz, Fischerei und Jagd
Kontakt
Frau Sabine Neumann
Bauverwaltungs- und Ordnungsamtsleiterin
Gebäude: Rathaus
Raum Interimsrathaus Alte Hauptstraße 6
Tel. 07427 9402-17
Fax 07427 9402-24
sabine.neumann@stadt-schoemberg.de
Landratsamt Zollernalbkreis
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Tel. 07433/92-01
Fax 07433/92-1666
post@zollernalbkreis.de
Informationen & Öffnungszeiten
Polizeirevier Balingen
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Fax 07433 264-609
BALINGEN.PREV@polizei.bwl.de
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