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Tierquälerei anzeigen

Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere ihrerArt entsprechend ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden.
Tieren darf die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.

Bestraft wird derjenige, der ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet.
Auch wer ein Tier quält, indem er ihm aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt oder Schmerzen und Leiden, die lange anhalten oder sich wiederholen, wird mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.

Wenn Sie solche Verstöße beobachten, sollten Sie dies anzeigen. Auch wenn Sie einen begründeten Verdacht haben, sollten Sie Anzeige erstatten.

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Vorfall beobachtet.

  • Sie haben einen begründeten Verdacht.

Zuständigkeit

  • die Polizei oder

  • das Veterinäramt der Unteren Verwaltungsbehörde

    Untere Verwaltungsbehörde ist,

    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung

    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Ablauf

Zeigen Sie Ihre Beobachtung an:

  • der nächsten Polizeidienstelle oder

  • dem zuständigen Veterinäramt

Bei Verdacht auf Straftatbestände ist die Polizei zuständig.

Das Veterinäramt überwacht, dass die Tierschutzvorschriften eingehalten werden.

Machen Sie möglichst genaue Angaben über

  • Ort

  • Zeit

  • Art des Vorfalls

  • Ablauf des Vorfalls

  • betroffene Tiere und diesen zugefügte Schmerzen, Leiden oder Schäden

  • beteiligte Personen und Zeugen (wenn bekannt)

Die zuständige Stelle überprüft Ihre Angaben.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Hinweis: Stellen Sie Ihre Beobachtungen möglichst genau dar.

Kosten

keine

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Tierschutzgesetz

Bearbeitungsdauer

keine

Freigabevermerk

27.02.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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Kontakt

Frau Sabine Neumann
Bauverwaltungs- und Ordnungsamtsleiterin
Gebäude: Rathaus
Raum Interimsrathaus Alte Hauptstraße 6
Tel. 07427 9402-17
Fax 07427 9402-24


Landratsamt Zollernalbkreis
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Tel. 07433/92-01
Fax 07433/92-1666

Informationen & Öffnungszeiten

Polizeirevier Balingen
Johann-Sebastian-Bach-Straße 2
72336 Balingen
Tel. 07433 264-0
Fax 07433 264-609

Informationen & Öffnungszeiten

Politik & Verwaltung

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