Dienstleistungen von A bis Z
Trinkwasser - Verunreinigungen melden
Wasserversorgungsunternehmen beziehungsweise Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind dafür verantwortlich, den Verbraucherinnen und Verbrauchern einwandfreies Trinkwasser zu liefern oder bereit zu stellen.
Es dürfen keine Krankheitserreger oder Schadstoffe in gefährlichen Mengen im Trinkwasser enthalten sein.
Hinweis: Das Trinkwasser kann auch innerhalb der Gebäudewasserversorgungsanlage verunreinigt werden. Hier sind für die Einhaltung der Qualitätsanforderungen an Trinkwasser und die Vorschriften zum Betrieb der Wasserverteilung die Hausbesitzer beziehungsweise Vermieter verantwortlich.
Das gilt auch im Hinblick auf eine eventuell notwendige Sanierung der Rohrleitungen.
Veränderungen des Geschmacks, des Geruchs oder der Farbe des Wassers können Hinweise auf Verunreinigungen sein.
Wenn Sie den Eindruck haben, Ihr Trinkwasser könnte verunreinigt sein, sollten Sie das melden.
Das Wasserversorgungsunternehmen bzw. der Betreiber der Gebäudewasserversorgungsanlage müssen dem Problem nachgehen, beispielsweise auch durch eigene Untersuchungen.
Bei begründeten Beschwerden kann auch das örtliche Gesundheitsamt eine amtliche Trinkwasseruntersuchung durchführen lassen.
Voraussetzungen
Sie stellen Verunreinigungen oder ungewöhnliche Veränderungen an Ihrem Trinkwasser fest.
Zuständigkeit
das örtliche Wasserversorgungsunternehmen oder
der Betreiber der Gebäudewasserversorgungsanlage (zum Beispiel Hausbesitzer, Vermieter bzw. Wohnungseigentümergemeinschaft) oder
das örtlich zuständige Gesundheitsamt
Zuständiges Gesundheitsamt ist
das Landratsamt,
wenn Sie in den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn wohnen: die jeweilige Stadtverwaltung,
wenn Sie in den übrigen Stadtkreisen wohnen: das Landratsamt des umliegenden Landkreises
Ablauf
Wenden Sie sich mit Ihrem Verdacht per Kontaktformular oder E-Mail, schriftlich oder telefonisch an eine der folgenden Stellen:
das Wasserversorgungsunternehmen
den Betreiber der Gebäudewasserversorgungsanlage (zum Beispiel Hausbesitzer, Vermieter) oder
das für Ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt
Zuständiges Gesundheitsamt ist entwederdas Landratsamt oder,
wenn Sie in den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn wohnen: die jeweilige Stadtverwaltung, oder
wenn Sie in den übrigen Stadtkreisen wohnen: das Landratsamt des umliegenden Landkreises.
Sie sollten vor allem folgende Eigenschaften des Wassers genau beschreiben:
Farbe
Geschmack
Geruch
allgemeine Beschaffenheit (zum Beispiel Schaumbildung)
Diese Angaben können für die Fachleute Hinweise auf die Art der Verunreinigungen sein.
Mitarbeitende des Wasserversorgungsunternehmens oder des Gesundheitsamtes oder von diesen beauftragte Laboratorien können bei Verdacht auf eine Verunreinigung in Ihren Haushalt oder Ihren Betrieb kommen und eine Trinkwasserprobe entnehmen.
Diese wird in einem Labor analysiert, um die Ursache für Verunreinigungen (zum Beispiel Hilfsstoffe bei der Trinkwasseraufbereitung, Ablagerungen in Rohren) zu finden.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
für amtliche Trinkwasseruntersuchungen aufgrund einer Verbraucherbeschwerde: keine
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Gesundheitsamt.
Sonstiges
Wasser aus der Leitung hat in Deutschland Trinkwasserqualität. Sie können es ohne Bedenken trinken. Beachten Sie dabei, dass das Wasser zuvor nicht mehr als etwa 4 Stunden in der Leitung „gestanden“ hatte. Vor allem morgens sollte man das Wasser etwas laufen lassen, bis es konstant kühl aus der Leitung kommt. Außerdem sollten Sie vorsorglich nur Kaltwasser trinken bzw. für die Zubereitung von Lebensmitteln verwenden und das Wasser bei Bedarf erhitzen, zum Beispiel mithilfe eines Wasserkochers. Bestimmte Stoffe, die aus dem Leitungsmaterial in das Wasser übergehen, finden sich vor allem im Warmwasser, nicht aber nennenswert im Kaltwasser.
Rechtsgrundlage
Vertiefende Informationen
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für Haus- und Wohnungseigentümer eine Pflicht zur Untersuchung von Trinkwasser aus der Trinkwasserinstallation auf Legionellen.
Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten zum Thema "Trinkwasserüberwachung".
Eine List der in Baden-Württemberg für die Untersuchung von Trinkwasser zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen wird vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Internet veröffentlicht .
Sie können eine Probe Ihres Trinkwassers bei einem dieser Labore (außer den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern) auch auf eigene Kosten untersuchen lassen.
Freigabevermerk
25.07.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Zugehörige Lebenslagen
- Wasser und Gewässerschutz
- Umwelt
- Ernährung und Lebensmittelsicherheit
- Trinkwasserüberwachung
- Verbraucherschutz und Ernährung
Kontakt
Herr Markus Dreher
Stadtbaumeister
Gebäude: Rathaus
Raum Interimsrathaus Alte Hauptstraße 6
Tel. 07427 9402-20
Fax 07427 9402-24
markus.dreher@stadt-schoemberg.de
Gesundheitsamt
Weilheimer Straße 31
72379 Hechingen
Tel. 07471 93091568
Fax 07471 93091669
gesundheitsamt@zollernalbkreis.de
Informationen & Öffnungszeiten