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Wahlschein beantragen

Sie wollen in einem anderen Wahllokal wählen als in dem, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht?
Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben?

Dafür benötigen Sie einen Wahlschein.

Menschen mit Behinderungen, die nicht das vorgesehene, sondern ein barrierefreies Wahllokal nutzen möchten, müssen ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

Tipp: Ob es in Ihrem Wohngebiet ein barrierefreies Wahllokal gibt, können Sie bei Ihrer Wohnortgemeinde erfahren.

Voraussetzungen

Sie

  • sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und

  • im Wählerverzeichnis eingetragen.

Hinweis: Die Gemeinde schickt Ihnen die Wahlbenachrichtigung spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zu. Ging sie Ihnen nicht rechtzeitig zu, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gemeinde.

Zuständigkeit

die Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind

Ablauf

Sie können den Wahlschein beantragen:

  • persönlich

  • durch eine andere Person, die eine schriftliche Vollmacht von Ihnen hat

  • schriftlich
    Hinweis: Verwenden Sie für Ihren Antrag wenn möglich Ihre Wahlbenachrichtigung. Füllen Sie die maßgeblichen Antragsfelder aus und senden Sie die Benachrichtigung an Ihre Gemeinde zurück. Sie können den Wahlschein auch per Fax, E-Mail oder mündlich, bei der Europawahl per Fax, E-Mail oder mündlich, nicht aber telefonisch beantragen. Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:

    • Familienname

    • Vornamen

    • Geburtsdatum

    • Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)

    • wenn aus der Wahlbenachrichtigung bekannt, sollten Sie möglichst auch die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, mitteilen.

  • über Online-Formulare hier im Serviceportal beziehungsweise im Internet, wenn Ihre Gemeinde das anbietet

Sie erhalten den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigt oder zugeschickt.

Fristen

Sie können den Wahlschein bis spätestens zum zweiten Tag vor der Bundestagwahl (Freitag), 15 Uhr, bei den übrigen Wahlen (Freitag) 18 Uhr, beantragen. Später eingehende Anträge kann die zuständige Stelle nicht mehr bearbeiten.

Hinweis: In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen.

Erforderliche Unterlagen

wenn möglich: die Wahlbenachrichtigung

Kosten

Bei postalischer Übersendung des Wahlscheinantrags an die Gemeinde fällt das entsprechende Briefporto an.

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

je nach Art der Wahl, für die Sie einen Wahlschein beantragen:

Bundeswahlordnung (BWO)

Europawahlordnung (EuWO):

  • § 26 Absatz 1 Wahlscheinanträge

Bundeswahlordnung (BWO):

  • § 27 Absatz 1 Erteilung von Wahlscheinen

Landeswahlordnung (LWO):

  • § 19 Absatz 1 Wahlscheinanträge

Kommunalwahlordnung (KomWO):

  • § 10 Absatz 1 Wahlscheinanträge

Freigabevermerk

22.01.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

Zugehörige Lebenslagen

Kontakt

Frau Denise Rak
Hauptamt
Gebäude: Bürgerbüro
Raum Zimmer 1
Tel. 07427 9402-14
Fax 07427 9402-38


Frau Sabrina Rieker
Hauptamt
Gebäude: Bürgerbüro
Raum Zimmer 1
Tel. 07427 9402-14
Fax 07427 9402-38


Frau Svetlana Schock
Hauptamt
Gebäude: Bürgerbüro
Raum Zimmer 2
Tel. 07427 9402-13
Fax 07427 9402-38


Stadt Schömberg
Alte Hauptstr. 7
72355 Schömberg
Postanschrift
Alte Hauptstr. 7
72355 Schömberg
Tel. 0742794020
Fax 07427940224


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