Dienstleistungen von A bis Z
Wasseranschluss anmelden
Für die Wasserversorgung Ihres Grundstückes brauchen Sie einen Wasseranschluss.
Dafür ist das örtliche Versorgungsunternehmen zuständig. Meistens ist das die Gemeinde selbst oder ein städtischer Tochterbetrieb.
Voraussetzungen
Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer eines Hauses, einer Wohnung, eines Gebäudes oder eines Grundstücks oder vermieten dieses.
Zuständigkeit
die Gemeinde beziehungsweise das örtliche Versorgungsunternehmen
Ablauf
Wenn Sie den Anschluss durch einen Installationsbetrieb einrichten lassen, stellt dieser in der Regel in Ihrem Auftrag den Antrag auf Wasserversorgung beim Versorgungsunternehmen.
Um einen vorhandenen Anschluss zu nutzen, müssen Sie sich an das Versorgungsunternehmen wenden. In der Regel schließt dieses mit Ihnen einen Versorgungsvertrag ab. Dazu bekommen Sie einen Versorgungsvertrag zugeschickt. Unterschreiben Sie ihn und schicken Sie ihn zurück.
Zur Abrechnung der Gebühren erhalten Sie üblicherweise einen Wasserzähler. Darauf muss die Menge des verbrauchten Wassers ablesbar sein. Gleichzeitig fallen Abwassergebühren an. Die abgerechnete Abwassermenge richtet sich meist nach der Menge des verbrauchten Frischwassers.
Wie Sie Ihr Haus an die örtliche Wasserversorgung anschließen lassen können, erfahren Sie auch im Kapitel "Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen" in der Lebenslage "Bauen und Modernisieren".
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Lageplan
gegebenenfalls Inbetriebsetzungsanzeige nach Realisierung des Anschlusses
Kosten
Das Versorgungsunternehmen kann für die Einrichtung und Wartung des Anschlusses Kostenerstattung verlangen.
Sonstiges
Vor allem bei Neubauten kann die Ausführung einer Mehrspartenhauseinführung Vorteile bringen.
Rechtsgrundlage
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
Satzung der Gemeinde
Freigabevermerk
31.07.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg
Zugehörige Lebenslagen
- Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen
- Bauen und Modernisieren
- Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
- Wasser und Gewässerschutz
- Umwelt
Kontakt
Frau Sabine Neumann
Bauverwaltungs- und Ordnungsamtsleiterin
Gebäude: Rathaus
Raum Interimsrathaus Alte Hauptstraße 6
Tel. 07427 9402-17
Fax 07427 9402-24
sabine.neumann@stadt-schoemberg.de
Stadt Schömberg
Alte Hauptstr. 7
72355 Schömberg
Postanschrift
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