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Ausländische Berufsabschlüsse für IHK-Berufe - anerkennen lassen
Sie haben im Ausland eine abgeschlossene, staatlich anerkannte Berufsausbildung erworben, die mit einem IHK Beruf vergleichbar ist und suchen in Baden-Württemberg Arbeit? Mit dem Anerkennungsbescheid der IHK FOSA erhalten Sie eine offizielle Bescheinigung, mit der Sie ihren ausländischen Ausbildungsabschluss transparent machen und auf dem deutschen Arbeitsmarkt zeigen können, was sie gelernt haben.
Tipp: Bei Erstanlaufstellen in Baden-Württemberg erhalten Sie eine Beratung über die Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses.
Voraussetzungen
Sie haben im Ausland eine abgeschlossene, staatlich anerkannte Berufsausbildung erworben, die mit einem IHK Beruf vergleichbar ist.
Sie möchten in Baden-Württemberg arbeiten.
Zuständigkeit
die IHK FOSA
Ablauf
Lassen Sie sich bei den Erstanlaufstellen beziehungsweise der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) zum Verfahrensablauf beraten. Die Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses müssen Sie danach schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Nach Eingang des Antrags erfolgt eine Prüfung der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen sowie der Antragsvoraussetzungen:
Fehlen erforderliche Informationen, werden Sie darüber schriftlich informiert.
Zudem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Anschließend wird das Gleichwertigkeitsfestellungsverfahren durchgeführt.
Hinweis: Wenn wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Ausbildung und dem entsprechenden deutschen Referenzberuf bestehen, kann die zuständige Stelle einschlägige Berufserfahrung sowie Befähigungsnachweise berücksichtigen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Vollständig ausgefülltes Antragsformular, unterschrieben (nicht erforderlich bei digitaler Antragstellung über Anerkennung in Deutschland)
Abschlusszeugnis inklusive Fächerliste in Farbkopie in Originalsprache und in deutscher Übersetzung von öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetschern.
Nachweise über einschlägige Berufserfahrung (zum Beispiel Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher, Sozialversicherungsnachweise) in Farbkopie in Originalsprache und in deutscher Übersetzung von öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetschern
Sonstige Befähigungsnachweise (zum Beispiel Kurse, Umschulungen, weitere Ausbildungen) in Farbkopie in Originalsprache und in deutscher Übersetzung von öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetschern
Identitätsnachweis (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Namensänderung) in Farbkopie
Lebenslauf
Nachweis Erwerbsabsicht
Inhalte der Ausbildung (insbesondere Rahmenlehrplan) in Kopie
Dokumente in englischer Sprache müssen nicht übersetzt werden. Eine Übersicht deutscher Übersetzer finden sie hier.
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Kosten
100 - 600 EUR je nach Einzelfall
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)
Vertiefende Informationen
Auf den Seiten der IHK FOSA erhalten Sie eine Liste der IHK-Ausbildungsberufe
Im Anerkennungsportal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finden Sie ausführliche Informationen über das Thema.
Nähere Informationen zur Anerkennung und die Adressen der Erstanlaufstellen finden Sie im Portal des IQ-Netzwerkes Baden-Württemberg
Eine Übersicht der für das Anerkennungsverfahren einzureichenden Unterlagen findet sich auf der Webseite der IHK FOSA
Informationen zur Antragstellung finden sich auf der Webseite der IHK FOSA
- Für die Erteilung von Visa, Aufenthaltserlaubnissen und Arbeitsmarktzulassungen ist die IHK FOSA nicht zuständig.
Bearbeitungsdauer
Die zuständige Stelle muss das Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren innerhalb von drei Monaten abschließen. Die Frist beginnt von dem Zeitpunkt an zu laufen, an dem alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Bezugsort
Für eine erste Beratung wenden Sie sich an die Erstanlaufstellen beziehungsweise telefonisch an eine der Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg.
Freigabevermerk
24.10.2025 IHK FOSA
Formulare & Online-Dienste
Zugehörige Lebenslagen
- Berufliche Anerkennung
- Integration von aus dem Ausland geflüchteten und zugewanderten Schülerinnen und Schülern
- Zuwanderung
IHK FOSA (Foreign Skills Approval)
Tel. 0911/815060
Fax 0911/81506100
info@ihk-fosa.de
Informationen & Öffnungszeiten
