Dienstleistungen von A bis Z
Ausländische Hochschulzugangsberechtigung - Anerkennung beantragen
Haben Sie eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung und möchten in Deutschland studieren, müssen Sie bei der Studienplatzbewerbung nachweisen, dass diese der deutschen Hochschulreife gleichwertig ist.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und eine Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland besitzen, müssen Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung durch ein eigenes Verfahren anerkennen lassen.
Voraussetzungen
Nachweis des gleichwertigen Bildungsstandes
Führt Ihr Bildungsnachweis nicht direkt zu einer Hochschulzugangsberechtigung, müssen Sie vor Aufnahme des Studiums eine Feststellungsprüfung bestehen. Als Hilfe für die Vorbereitung auf diese Prüfung und auf das Studium können Sie ein Studienkolleg besuchen.Ausreichende Sprachkenntnisse
Je nach Studiengang ist das beispielsweise Deutsch oder Englisch.
Die Sprachkenntnisse müssen Sie üblicherweise durch eine Sprachprüfung nachweisen. Deutschkurse zur Vorbereitung können Sie im Heimatland, z.B. an Goethe-Instituten oder TestDaF-Zentren, oder an deutschen Universitäten belegen.
Zuständigkeit
für ein Studium an einer Universität: die Universität, an der Sie studieren wollen
für ein Studium an einer Pädagogischen Hochschule: die Pädagogischen Hochschule, an der Sie studieren wollen
für ein Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften: das Studienkolleg der Hochschule für angewandte Wissenschaften Konstanz
für ein Studium an einer Kunst- oder Musikhochschule: die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart
für ein Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg: deren Zentrale Auslandskoordinationsstelle
für Studienplätze, die über das Zentrale Vergabeverfahren vergeben werden: die Stiftung für Hochschulzulassung. Dies gilt nur für
EU-Staatsangehörige,
Staatsangehörige aus Island, Norwegen und Liechtenstein und
in Deutschland lebend Staatsangehörige aller anderen Länder, wenn mindestens ein Elternteil EU- bzw. EWR-Bürger ist oder sie mit einem EU- bzw. EWR-Bürger verheiratet bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind.
Angehörige anderer Staaten wenden sich direkt an die jeweilige Hochschule.
Ablauf
Bewerbungen an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen
Anerkennungs- und Bewerbungsverfahren sind nicht getrennt. Ihre Wunschhochschule prüft Ihre Hochschulzugangsqualifikation im Rahmen Ihres Verfahrens auf Zulassung zum Studium.
Bewerbungen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunsthochschulen oder der Dualen Hochschule Baden-Württemberg
Anerkennungs- und Bewerbungsverfahren sind getrennt. Zunächst müssen Sie die Anerkennung Ihr Hochschulzugangsqualifikation und der Sprachkenntnisse bei einer der zentral zuständigen Stellen beantragen.
War Ihr Antrag erfolgreich, können Sie in einem zweiten Schritt den Bewerbungsantrag stellen.
Informieren Sie sich direkt bei der zuständigen Stelle über den genauen Ablauf des Verfahrens. In der Regel finden Sie die notwendigen Formulare im Internet.
Fristen
Anträge an Universitäten und Pädagogische Hochschulen müssen rechtzeitig zu den Bewerbungsfristen zusammen mit dem Zulassungsantrag vorliegen:
für das kommende Wintersemester: 15. Juli
für das kommende Sommersemester: 15. Januar
Achtung: Bewerbungsfristen können an einigen Hochschulen abweichen. Informieren Sie sich über die jeweiligen Fristen und Termine auf den Internetseiten der Hochschulen.
Anträge an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunst- oder Musikhochschulen und an die Duale Hochschule: Informieren Sie sich direkt bei der zuständigen Stelle über die Fristen und Termine für Aufnahmeverfahren, Bewerbung und Zulassung.
Erforderliche Unterlagen
Hochschulzugangsberechtigung aus dem Herkunftsland einschließlich der zugehörigen Einzelnotenlisten, z.B.:
Matura
Bakkalaureat
School-Leaving-Certificate
General Certificate of Education (GCE)
erworbene Hochschul- oder Universitätszeugnisse mit den zugehörigen Einzelnotenlisten (auch von Colleges oder Akademien)
falls die Zugangsberechtigung keinen direkten Hochschulzugang ermöglicht: Zeugnis über die bestandene Feststellungsprüfung einschließlich Notenübersicht
Bescheinigungen oder Zeugnisse einschließlich Notenliste über im Ausland bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen und - soweit vorhanden - Immatrikulations- oder Studienbescheinigungen
Nachweis der für den angestrebten Studiengang erforderlichen Sprachkenntnisse
eine Darstellung des bisherigen Werdegangs mit einer vollständigen tabellarischen Übersicht über die bisherige Ausbildung
Möglicherweise müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen. Welche das sind, können Sie im Zulassungsantrag nachlesen.
Hinweis: Zeugnisse und Notenlisten müssen Sie in Deutsch, Englisch oder Französisch einreichen. Anderssprachige Zeugnisse und Notenlisten müssen Sie als amtlich beglaubigte Übersetzung in einer dieser Sprachen vorlegen. Reichen Sie Zeugnisse als amtlich beglaubigte Kopie ein, nicht als Original. Die Kopien bleiben bei den Hochschulen.
Kosten
Informieren Sie sich bei der zuständigen Hochschule.
Rechtsgrundlage
- § 58 Landeshochschulgesetz (LHG) (Hochschulzugang)
- § 60 Landeshochschulgesetz (LHG) (Zulassung; Immatrikulation)
- § 63 Landeshochschulgesetz (LHG) (Ausführungsbestimmungen)
- § 73 Landeshochschulgesetz (LHG) (Studienkolleg)
Vertiefende Informationen
Zulassung zum Studium
- Ausländische Hochschulzugangsberechtigungen deutscher Staatsangehöriger anerkennen lassen
Inhalte der Feststellungsprüfung und die Standorte der Studienkollegs: www.study-guide-bw.com und www.studienkollegs.de
Adressen und Internetseiten der Hochschulen: www.studieninfo-bw.de
- Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
- Informationen der Kultusministerkonferenz
Bearbeitungsdauer
abhängig von der prüfenden Stelle
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wissenschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 10.11.2020 freigegeben.
Formulare & Online-Dienste
Zugehörige Lebenslagen
- Prüfungs- und Befähigungsnachweise
- Am neuen Wohnort
- Spätaussiedler
- Ausländische Studierende
- Zugang zum Studium
- Studium
- Anerkennung im Schul-/Hochschulbereich
- Integration von aus dem Ausland geflüchteten und zugewanderten Schülerinnen und Schülern
- Zuwanderung
Evangelische Hochschule Ludwigsburg
Paulusweg 6
71638 Ludwigsburg
Tel. 0 71 41/ 965-0
Fax 49 7141 9745 400
info@efh-ludwigsburg.de
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Mathildenstrasse 20
71638 Ludwigsburg
Tel. 07141/969-0
Fax 07141/969-299
info@filmakademie.de
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Landfriedstraße 12
69117 Heidelberg
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Fax 06221-54 19209
info@hfjs.eu
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Kaiserstraße 12
76131 Karlsruhe
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Pädagogische Hochschule Freiburg
Kunzenweg 21
79117 Freiburg
Tel. 0761-682-0
Fax 0761-682-402
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Pädagogische Hochschule Heidelberg
Keplerstraße 87
69120 Heidelberg
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Fax 06221-477-432
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Pädagogische Hochschule Karlsruhe
Bismarckstraße 10
76133 Karlsruhe
Tel. 0721-925-3
Fax 0721-925-4000
poststelle@ph-karlsruhe.de
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Pädagogische Hochschule Ludwigsburg
Reuteallee 46
71634 Ludwigsburg
Tel. 07141-140-0
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Informationen & Öffnungszeiten
Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd
Oberbettringer Straße 200
73525 Schwäb.Gmünd
Tel. 07171-983-0
Fax 07171-983-212
info@ph-gmuend.de
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Pädagogische Hochschule Weingarten
Kirchplatz 2
88250 Weingarten
Tel. 0751-501-0
Fax 0751-501-8200
poststelle@ph-weingarten.de
Informationen & Öffnungszeiten
Popakademie Baden-Württemberg GmbH
Hafenstrasse 33
68159 Mannheim
Tel. 0621/533972-00
Fax 0621/533972-99
info@popakademie.de
Informationen & Öffnungszeiten
Staatliche Akademie der bildenden Künste Stuttgart
Am Weissenhof 1
70191 Stuttgart
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Fax 0711-28440-225
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Informationen & Öffnungszeiten
Studienakademie Stuttgart
Rotebühlstraße 133
70197 Stuttgart
Tel. 0711-1849-632
Fax 0711-1849-719
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Informationen & Öffnungszeiten
Studienkolleg Konstanz - Center for International Students
Alfred-Wachtel-Str. 8
78462 Konstanz
Tel. 07531 / 206-519 oder -361
Fax 07531 / 206-683
studienkolleg@htwg-konstanz.de
Informationen & Öffnungszeiten
Universität Freiburg
Friedrichstraße 39
79098 Freiburg
Tel. +49 761 203 0
Fax +49 761 203 4369
info@zv.uni-freiburg.de (Poststelle Zentrale Universitätsverwaltung)
Informationen & Öffnungszeiten
Universität Heidelberg
Grabengasse 1
69117 Heidelberg
Tel. 06221-54-0
Fax 06221-54-2618
gb@zuv.uni-heidelberg.de
Informationen & Öffnungszeiten
Universität Hohenheim
Schloss 1
70599 Stuttgart
Tel. 0711-459-0
Fax 0711-459-23960
post@uni-hohenheim.de
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Universität Konstanz
Universitätsstraße 10
78464 Konstanz
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Fax 07531-88-3688
posteingang@uni-konstanz.de
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Universität Mannheim
Schloss 1
68131 Mannheim
Tel. 0621-181-2222
Fax 0621-181-1050
studium@uni-mannheim.de
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Universität Stuttgart
Keplerstraße 7
70174 Stuttgart
Tel. 0711-685-0
Fax 0711-685-82271
poststelle@uni-stuttgart.de
Informationen & Öffnungszeiten
Universität Tübingen
Geschwister-Scholl-Platz
72074 Tübingen
Tel. 07071-29-0
Fax 07071-29-5990
info@uni-tuebingen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Universität Ulm
Helmholtzstraße 16
89081 Ulm
Tel. 0731-50-10
Fax 0731-502-2038
verwaltung@uni-ulm.de
Informationen & Öffnungszeiten
Zentrale Auslandskoordinationsstelle
Friedrichstraße 14
70174 Stuttgart
Tel. 0711-320 660-0
Fax 0711-320 660-66
ias@dhbw.de
Informationen & Öffnungszeiten