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Dienstleistungen von A bis Z

Zuschuss bei Mehrlingsgeburten beantragen

Über die Verwendung des Zuschusses können Sie als Eltern frei entscheiden. Er sollte Ihren Kindern zugute kommen.

Höhe:

1.700 Euro je Kind

Art:

  • Einmaliger Zuschuss, nicht zurückzuzahlen

  • einkommensunabhängig, steuerfrei und unpfändbar

Voraussetzungen

  • Sie haben mindestens Drillinge zur Welt gebracht.

  • Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg.

  • Sie leben mit den Kindern in einem gemeinsamen Haushalt.

Zuständigkeit

die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)

Ablauf

Sie müssen den Zuschuss schriftlich beantragen.

Das Antragsformular steht Ihnen auf den Seiten der L-Bank zum Download zur Verfügung. Sie können das Formular auch telefonisch oder schriftlich bei der L-Bank anfordern.

Den Antrag senden Sie direkt der L-Bank zu.

Fristen

innerhalb von zwölf Monaten nach Geburt oder nach Aufnahme der Kinder

Erforderliche Unterlagen

Geburtsurkunden der Kinder

Kosten

keine

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO)

  • § 23 Zuwendungen

  • § 44 Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen

Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)

  • § 48 Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes

  • § 49 Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes

  • § 49 a Erstattung, Verzinsung

Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums für die Gewährung von Zuwendungen an Familien mit Mehrlingsgeburten vom 26. Juli 2017 (VwV - Mehrlinge)

Freigabevermerk

13.05.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

Formulare & Online-Dienste

Zugehörige Lebenslagen

L-Bank - Familienförderung
Schlossplatz 12
76131 Karlsruhe
Tel. 0800 6645 471 gebührenfrei
Fax 0721 / 150-3191

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