Verfahren von A bis Z
Auf Kartellrechtsverstöße hinweisen
Das Bundeskartellamt prüft Ihre Eingabe oder Beschwerde und leitet unter Umständen ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Einleitung eines Verfahrens.
Hinweis: Wenn Sie über Insiderinformationen oder streng vertrauliche Dokumente verfügen, die zur Aufdeckung von
Kartellen oder
Machtmissbräuchen
führen könnten, können Sie dafür das anonyme Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamts nutzen (Anonyme Hinweise Entgegennahme).
Ablauf
Übermitteln Sie dem Bundeskartellamt Ihren Hinweis zu möglichen Verstößen gegen das Kartellrecht. Dabei haben Sie folgende Möglichkeiten:
Online-Formular,
Brief (per Post),
Telefon oder
E-Mail
Ihre Eingabe oder Beschwerde wird an die zuständige Stelle im Bundeskartellamt weitergeleitet.
Das Bundeskartellamt prüft Ihre Eingabe oder Beschwerde und meldet sich bei Rückfragen bei Ihnen.
Das Bundeskartellamt leitet dann von sich aus ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein.
Fristen
Keine
Kosten
Keine
Rechtsgrundlage
Voraussetzungen
Keine
Zuständigkeit
das Bundeskartellamt
Erforderliche Unterlagen
Keine