Verfahren von A bis Z
Breitbandförderung beantragen
Einen Zuschuss zum Ausbau ihrer digitalen Infrastruktur über die Landesförderung können beantragen:
Gemeinden
Zusammenschlüsse von Gemeinden
Landkreise
Gefördert werden:
Planung und Aufbau von gigabitfähiger Breitbandinfrastruktur
einmalige Anschubfinanzierung des Netzbetriebs
Pachtkosten gigabitfähiger Breitbandinfrastruktur
In Form einer Anteilsfinanzierung erfolgen:
einmalige Anschubfinanzierung des Netzbetriebs
Planung von Breitbandinfrastrukturen
Die Förderung aller anderen Breitbandmaßnahmen erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung.
Ablauf
Eine Breitbandförderung des Landes müssen Sie beantragen. Stellen Sie Ihren Antrag online. Dazu müssen Sie das Antragsformular vollständig ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen einreichen.
Weitere Auskünfte und Beratung zu Ihrem Vorhaben erhalten Sie bei der Bewilligungsbehörde,
telefonisch unter 0711/231 3748 und 0711/231 3774 oder
durch E-Mail an breitband@im.bwl.de.
Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
Die weitere Kommunikation erfolgt über E-Mail, wenn
Fragen offen sind oder
Angaben unvollständig beziehungsweise unklar sind.
Die Bewilligungsbehörde prüft das Vorhaben auf Förderfähigkeit. Die Anträge werden nach Eingangsdatum abgearbeitet. Beim Vorliegen aller Fördervoraussetzungen ergeht ein Förderbescheid. Dieser wird automatisch in FöBIS erstellt. Sobald Ihr Antrag bewilligt ist, lädt Sie der Innenminister nach Stuttgart ein, um Ihnen den Förderbescheid persönlich zu überreichen.
Achtung: Mit dem Breitbandvorhaben dürfen Sie erst beginnen, wenn Ihnen
eine Bewilligung vorliegt oder
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Bewilligungsbehörde ausgestellt wurde.
Ein vorzeitiger Vorhabensbeginn ist förderschädlich.
Fristen
keine
Kosten
keine
Antragstellung und Beratung sind kostenlos.
Rechtsgrundlage
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung)
Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Förderung ist die Durchführung eines Markterkundungsverfahrens.
Mit diesem Verfahren wird das Vorhandensein eines "weißen Flecks" festgestellt.
Ein "weißer Fleck" liegt vor, wenn
in dem Gebiet keine Versorgung mit einer Bandbreite von mindestens 30 Mbit/s zur Verfügung steht und
gleichzeitig ein marktgetriebener Ausbau innerhalb der nächsten drei Jahre durch private Telekommunikationsunternehmen nicht erfolgt.
Zuständigkeit
das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg
Referat 73 - Digitale Infrastruktur
Postfach 10 34 65
70029 Stuttgart
Erforderliche Unterlagen
Nachweis der Unterversorgung in Form eines Auszugs aus dem Breitbandatlas des Bundes
gültige Markterkundung
FTTB-Planung für den Netzausbau
Fibre-to-the-Building (FTTB) = Glasfaser bis zum GebäudeBackbone-Planung für den Backbone-Ausbau
Shape-Files der beantragten Trassen entsprechend den GIS-Nebenbestimmungen Baden-Württemberg (GIS-NBest BW)
Abfrage der örtlichen Versorger hinsichtlich einer eventuellen Mitverlegung
bei Gesamtkosten von über 200.000 Euro: Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde
Hinweis: Fachbegriffe und Abkürzungen werden im Leitfaden für den geförderten Breitbandausbau erläutert.