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Verfahren von A bis Z

Schulische Leistungen bewerten

Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule erfordert neben der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten auch deren Feststellung zur Kontrolle des Lernfortschritts und zum Leistungsnachweis. Als Kontrolle des Lernfortschritts soll sie Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und ggf. den für die Berufserziehung der Schüler Mitverantwortlichen den erzielten Erfolg bestätigen, ihnen Hinweise für den weiteren Lernfortgang geben und damit die Motivation der Schülerin oder des Schülers fördern. Als Leistungsnachweis stellt sie eine Entscheidungsgrundlage für den weiteren Bildungsgang der Schülerin oder des Schülers dar.

keine

Ablauf

Die Fachlehrkraft hat zum Beginn ihres Unterrichts bekanntzugeben, wie sie in der Regel die verschiedenen Leistungen bei der Notenbildung gewichten wird. Die allgemeinen für die Bewertung der Leistungen in den einzelnen Fächern oder Fächerverbünden maßgebenden Kriterien hat sie den Schülerinnen und Schülern und auf Befragen auch ihren Erziehungsberechtigten sowie den für die Berufserziehung der Schüler Mitverantwortlichen darzulegen.

Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden durch Noten („sehr gut" bis „ungenügend") bewertet. In den Jahrgangstufen der gymnasialen Oberstufe werden sie daneben mit den ihnen je nach Notentendenz zugeordneten Punkten (15 bis 0 Punkte) bewertet.

Fristen

keine

Kosten

Der Unterricht an den öffentlichen Grundschulen, Hauptschulen, Werkrealschulen, Realschulen, Gymnasien, Gemeinschaftsschulen, Kollegs, Berufsschulen, Berufsfachschulen, Berufskollegs, Berufsoberschulen und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren ist unentgeltlich.

Voraussetzungen

Grundlage der Leistungsbewertung in einem Unterrichtsfach sind alle von der Schülerin oder vom Schüler im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen (schriftliche, mündliche und praktische Leistungen).

Zuständigkeit

Die von der Schülerin oder vom Schüler besuchte Schule.

Erforderliche Unterlagen

keine

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

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